Auszug - Bebauungsplan 32.26.00 - Helldahl/Leegerwall - Satzungsbeschluss  

43. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14752 Bebauungsplan 32.26.00 - Helldahl/Leegerwall - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Wisotzki erkundigt sich, warum es eine Höhen- und Größenbeschränkung für Wärmepumpen in dem B-Plan gebe. Er würde sich dafür einsetzen wollen, dass diese Beschränkung aus dem Verfahren gestrichen werde.

 

Der Vorsitzende fragt, ob es einen Grund für diese Beschränkung gebe.

 

Herr Heckroth berichtet, dass die Gründe in der Abwägung dargestellt seien. Der Bereich habe hierzu recherchiert, es würden keine höheren Anlagen benötigt werden. Außerdem wolle man keine über 1,3 Meter hohen Wärmepumpenanlagen in Vorgärten in einem Gebiet für Einfamilienhäuser.

 

 

AM Wisotzki kritisiert die Einschätzung der Verwaltung. Insbesondere, wenn ein Haus vorher über eine Gastherme verfügt habe, würde ein sog. Monoblock gekauft werden, in dem alle nötigen Komponenten enthalten seien. Dieser sei unter diesen Beschränkungen nicht möglich. Weiterhin leide der Wirkungsgrad bei zunehmender Kompaktheit der Anlage. Er könne der Einschätzung fachlich nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende sagt, dass es ihn interessiere, wie zukünftig mit dem Thema Wärmepumpen in B-Plänen umgegangen werde und bittet die Verwaltung darum, hierzu zu berichten.

 

Frau Belchhaus führt aus, dass die Regelungen einer geordneten Stadtbildentwicklung dienen würden. Im Einzelfall bestehe natürlich die Möglichkeit, eine Befreiung zu prüfen, sofern dies notwendig sei.

 

AM Stolzenberg weist darauf hin, dass die Beschränkung nur für bestimmten Häuserseiten gelte und auf der straßenabgewandten Seite höhere Anlagen möglich seien. Es sei wichtig, auf die städtebauliche Entwicklung der Gebiete zu achten.

 

AM Ramcke erklärt, dass diese Anlagen, sofern sie auch noch auf einen Sockel gestellt werden würden, leicht die zulässigen Höhen überschreiten würden. Er halte eine Einschränkung nicht für notwendig, und sofern im Nachhinein festgestellt werde, dass es zu Ärgernissen komme, könne immer noch nachgeschärft werden.

 

AM Wisotzki berichtet, dass er kurz nach den Größen für die Monoblocks geschaut habe und diese schon bei den Standardprodukten über die zulässige Größe hinausgehen würden. Er stellt den Antrag, die Höhenregelungen zu den Wärmepumpen aus dem B-Plan zu streichen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von AM Wisotzki abstimmen.

Für den Antrag: 14 Stimmen

Gegen den Antrag: 1 Stimme

Der Bauausschuss stimmt dem Änderungsantrag von AM Wisotzki mehrheitlich zu.

 

Der Vorsitzende bittet erneut darum, in einer der nächsten Sitzungen kurz zu dem Umgang mit Wärmepumpen in B-Plänen zu berichten. Er lässt über die Beschlussvorlage, in der geänderten Form, dass die Höhenregelungen zu Wärmepumpen aus dem B-Plan gestrichen werden, abstimmen.


 


Beschluss:

 

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl/Leegerwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1.      Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl/Leegerwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

Die Regelungen zur Höhenbeschränkungen von Wärmepumpen werden aus den Festsetzungen gestrichen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, gemäß der geänderten Beschlussvorlage zu beschließen.