Auszug - Bebauungsplan 32.26.00 - Helldahl/Leegerwall - Satzungsbeschluss  

44. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.15
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14752 Bebauungsplan 32.26.00 - Helldahl/Leegerwall - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Lötsch schlägt vor, in der Fassung des Bauausschusses über die Beschlussvorlage abzustimmen.

 

Seinem Vorschlag wird seitens der Ausschussmitglieder nicht widersprochen.

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen:
 


Geänderte Beschlussempfehlung:

 

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl/Leegerwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1.      Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl/Leegerwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

Die Regelungen zur Höhenbeschränkungen von Wärmepumpen werden aus den Festsetzungen gestrichen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der geänderten Beschlussvorlage.