Auszug - Bericht zum Antrag von AM Stolzenberg (Die FRAKTION): Prüfauftrag zur Einrichtung eines Denkmalbeirates (VO/2025/14619)  

23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 08.12.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:04 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14619-01 Bericht zum Antrag von AM Stolzenberg (Die FRAKTION): Prüfauftrag zur Einrichtung eines Denkmalbeirates (VO/2025/14619)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14619
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Beteiligt:1.300 - Recht
Bearbeiter/-in:Dr. Rieger, Dirk   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Kreft hält eine Umbenennung des „Arbeitskreis Archäologie und Denkmalpflege“ in „Denkmalbeirat“ für unproblematisch.

AM Dr. Junghans regt für eine Verbesserung der Arbeit Folgendes an: eine jährliche Berichterstattung, die Teilnahme von Mitgliedern des Ausschusses, die Veröffentlichung der Ergebnisse, interne Überlegungen zu Optimierungsmöglichkeiten, möglicherweise ein quartalsweises Einberufen der Sitzungen.

Hr. Dr. Rieger begründet die Namensgebung und regt an, dass die eingeladenen Gäste der Fraktionen die Informationen aus den Sitzungen in die Fraktionen weitertragen. Er spricht über die Möglichkeit, das Gremium aufzustocken.

Fr. Bieler-Seelhoff regt an die Geschäftsordnung zu aktualisieren, z.B. im Hinblick auf die ausbleibende Zahlung von Tagegeld.

AM Stolzenberg bemängelt, dass viele Fraktionen die Möglichkeit, als Gast teilzunehmen, nicht wahrnähmen, und die fehlende Regelung zu Stellvertretungen.

Fr. Senatorin Frank bietet an, dem Ausschuss die Protokolle zur Verfügung zu stellen. Eine fachlich konstante Teilnahme sollte anvisiert werden. 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
 


Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege bittet den Bereich Archäologie und Denkmalpflege um eine Stellungnahme zur Einrichtung eines Denkmalbeirates nach § 6 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz in der Hansestadt Lübeck. Darin sollten die Vor- und Nachteile der Einrichtung eines Denkmalbeirates benannt werden.


Begründung:
In einigen Städten gibt es einen kommunalen Denkmalbeirat, der bei Grundsatzfragen die Denkmalschutzbehörde berät. In Schleswig-Holstein ist die Einrichtung von Denkmalbeiräten ebenfalls möglich, es gibt allerdings noch keinen Denkmalbeirat in Schleswig-Holstein.

 

Aufgrund der besonderen Stellung Lübecks im Denkmalschutzgesetz und aufgrund der aktuell geführten Debatte um Denkmalschutzentscheidungen erscheint es angebracht, Grundsatzfragen zur Denkmalpflege und zum Denkmalschutz nicht nur behördenintern, sondern gemeinsam mit der Fachöffentlichkeit zu führen. Dies würde die Position der Denkmalpflege in Lübeck stärken und zu einer größeren Akzeptanz von Entscheidungen der Denkmalschutzbehörde führen.


Aktuell gibt es in Lübeck den Arbeitskreis Archäologie und Denkmalpflege, zu dem der Bereich zwei Mal im Jahr einlädt. Dort wird von der Arbeit der Denkmalschutzbehörde berichtet und Stellungnahmen zu vorgegebenen Themen bearbeitet. Einzelne Mitglieder des Arbeitskreises wünschen eine stärkere Einbeziehung der Fachöffentlichkeit bei denkmalpflegerischen Grundsatzfragen.


Bevor dazu eine politische Meinungsbildung abgeschlossen werden kann, wäre es hilfreich, die Vor- und Nachteile der Einrichtung eines Denkmalbeirats in Lübeck durch die Denkmalschutzbehörde zu erfahren.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum