Auszug - Auswirkung Haushaltsbegleitbeschlüsse  

21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 4.1.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.12.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

Frau Senatorin Frank berichtet bezüglich der Beschlüsse zu den Budgetverträgen, dass noch nicht alle Punkte abschließend benannt werden können, da noch Detailfragen zwischen der Verwaltung und den Trägern sowie mit der geforderten Arbeitsgruppe geklärt werden müssen.

 

AM Herr Bernet fragt, was mit den Leistungen für den Kinder- und Jugendbeirat und vom JHA beschlossenen Projekten sei. Wie werden diese finanziert und liegen sie außerhalb der Deckelung?

 

AM Herr Griepentrog sagt, dass andere Kommunen Lübecks bisherige Lösung gut finden. Er weist auch darauf hin, welche Folgen die Begrenzung der Budgetverträge haben könnte.

 

AM Herr Zimmermann unterstreicht, dass zwar das Gesamtbudget der Verträge gedeckelt wurde, in diesem Rahmen aber Prioritäten gesetzt werden könnten.

 

Der Vorsitzende Herr Puhle betont, dass für den Kinder- und Jugendbeirat noch keine Finanzierung vorliegt und zunächst ein Beschluss gefasst werden müsse.

 

Frau Senatorin Frank informiert, dass für die Weiterbearbeitung Kinder- und Jugendbeirat momentan kein Personal da sei. Für die offene Ganztagsschule in Eichholz und St. Lorenz seien die Gelder für die kommenden zwei Jahre jedoch fortgeschrieben.

 

Frau Frenz geht davon aus, dass es Leistungskürzungen durch die Deckelung geben werde und dies eben auch bei Budgetverträgen für Pflichtaufgaben, wodurch sich bspw. Wartezeiten auf Beratungen verlängern könnten.

 

Frau Senatorin Frank ergänzt dazu, dass nicht nur die Budgetverträge, sondern auch die Zuwendungen durch die Deckelung betroffen seien.

 

AM Frau Prüß merkt an, dass diese Beschlüsse zu enormen Kürzungen führen werden.

 

AM Frau Schulte-Ostermann erklärt, dass die Träger der freien Jugendhilfe bei Streichungen, die ihnen übertragenen gesetzlichen Pflichtaufgaben nicht mehr anbieten können. Diese Pflichtaufgaben müssen dann wieder von der Verwaltung übernommen werden. Sie fragt sich, wie dieses mit dem Subsidiaritätsprinzip zu vereinbaren sei.

 

Frau Senatorin Frank erläutert, dass zur Deckung von Pflichtleistungen nötigenfalls andere Leistungen zur Kompensation herangezogen werden.

 

AM Bernet befürchtet, dass es letzten Endes zu Schließungen von Jugendzentren kommen werde.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass Abweichungen von der Deckelung der Budgetverträge auf fünf Jahre für einen Träger nur durch die entsprechende Reduzierung bei einem anderen Träger realisierbar wären. Eine Lösung sei voraussichtlich bis zum Sommer nicht zu erwarten. Gleichzeitig bestehe jedoch dringender Bedarf an Planungssicherheit, da zahlreiche weitere Aspekte davon abhängig seien. Er schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner:innen an und weist darauf hin, dass mit erheblichen Einschränkungen im Angebot sowie ggf. auch mit Schließungen zu rechnen sei.