Herr Müller-Lornsen fragt nach dem Stand der Beantwortung der
VO/2025/14524 AM Heiner Popken (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Entwicklung und
Ausgestaltung der Leistungsangebote nach SGB IX im Hinblick auf
den Sicherstellungsauftrag (§ 95 SGB) seit dem 1.1.2020 in Lübeck
Frau Steinrücke teilt mit, dass die Verwaltung mit diesem Protokoll mitteilen wird, zu wann mit einer Antwort zu rechnen ist.
Frau Prüß stellt eine Anfrage bezüglich der Budgetverträge, sowie auch dem Stellenplan.
Sie weiß, dass die Pflichtaufgaben Vorrang haben. Des Weiteren würde Frau Prüß gerne wissen ob es Ideen zum Umgang mit der Deckelung der Budgetverträge gibt und wie es mit den Stellen im Jugendamt aussieht.
Frau Steinrücke teilt mit, dass erst einmal alles sortiert werden muss nach dem Beschluss des Haushaltsbegleitbeschlusses. Dieser soll wohl auch für 2027 und 2028 für den Stellenplan zu Grunde gelegt werden.
Es wird jetzt priorisiert und die oberste Priorität haben die Gefahrenabwehr und die Existenzsicherung der Bürger:innen.
Darunter fällt die Feuerwehr, das Jugendamt und die Soziale Sicherung. Aufgrund eines Gutachtens, resultierend aus einer Organisationsuntersuchung, fehlen viele Stellen im Bereich Jugendamt und aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses wird nun im eigenen Fachbereich geprüft werden müssen, wie man die Stellen zur Verfügung stellen kann.
Für Stellen die freiwilligen Aufgaben abdecken sollen, sind die Stellenausschreibungen gestoppt bzw. werden nicht weiterverfolgt.
2026/2027 und 2028 muss sichergestellt werden, dass mit dem vorhandenen Personal die Pflichtaufgaben erfüllt werden können.
Es müssen alle Aufgaben sortiert und geprüft werden. Die Stabsstelle Migration und Ehrenamt ist eine freiwillige Aufgabe und sollte dort das Personal nicht mehr vorhanden sein, werden diese Stellen laut Haushaltsbegleitbeschluss nicht wiederbesetzt.
Mit dem Bürgerschafts-Beschluss werden keine freiwilligen Aufgaben mehr besetzt, sondern nur noch die Pflichtaufgaben.
Frau Siegenbrink teilt mit, dass bei den Budgetverträgen die Kosten geprüft werden oder sie neu verhandelt werden sollten. Wichtig ist zu schauen, was die Stadt sich leisten kann. Sie hofft, dass der Bürgermeister nicht im sozialen Bereich streichen wird, denn dies wolle die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN nicht. Sie wollen, dass es keine Stellenmehrung gibt, da es genug Stellen in der Verwaltung gibt.
Frau Steinrücke teilt mit, dass der Bürgermeister natürlich nicht nur im sozialen Bereich streichen wird. Trotzdem stehen die Pflichtaufgaben an erster Stelle und dann kommen erst die freiwilligen Aufgaben und das wird auch im Fachbereich Soziales so sein.
Die Bürgerschaft muss dann mit Beschlüssen entschieden, dass andere Stellen geschaffen werden sollen.
Die Erfüllung der Pflichtaufgaben mit den zur Verfügung stehenden Stellen wird die Verwaltung vor Herausforderungen stellen und das muss jetzt genau geprüft, sortiert und angeschaut werden.
Frau Odendahl teilt mit, dass das Meiste gesagt wurde.
Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN haben das zwar nicht so gewollt, aber so entschieden und die Verwaltung mit dem Haushaltsbegleitbeschluss die Hände gebunden.
Frau Siegenbrink erläutert nochmal die Intention hinter dem Beschluss. Wenn man schon 4.500 Stellen habe, benötige man zur Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht noch mehr Stellen. Es soll nicht im sozialen Bereich gestrichen werden.
Frau Prüß teilt mit, dass auch im sozialen Bereich gestrichen werden muss und dass die Auswirkungen nun beobachtet werden müssen. Es ist auch eine Entscheidung der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN gewesen.