Auszug - Wirtschaftsplan der EBL 2026  

Sondersitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 9.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 06.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 23:36 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14313 Wirtschaftsplan der EBL 2026
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Schmedemann, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.
 


Beschluss:

1. Für den Wirtschaftsplan 2026 der Entsorgungsbetriebe Lübeck werden festgesetzt:

 

1.1 in der Erfolgsübersicht die Erträge     138.998.308,00

    die Aufwendungen    131.022.208,00                                           das Jahresergebnis                                                         7.896.100,00

 

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen    76.358.013,00

    die Ausgaben     76.358.013,00

 

1.3 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen     43.142.743,00

 

1.4 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen   128.603.540,00

 

1.5 der Höchstbetrag der Kassenkredite     15.000.000,00

 

2. Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2026 festgestellt.

    Sie ist dieser Vorlage in zusammengefasster Form beigefügt.

 

3. Der Wirtschaftsplan und seine Bestandteile werden zur Kenntnis genommen.

 

-          Vorbericht

-          Erfolgsplan

-          Erfolgsübersicht

-          Vermögensplan

-          Finanzplan

-          Investitionsplan

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

45

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

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An dieser Stelle erklärt der Vorsitzende, dass der öffentliche Teil der Sitzung jetzt beendet sei und dass zusätzlich zu den gemäß § 9 Abs. 6 GeschO der Bürgerschaft benannten Personen Herr Groth am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen werde und fragt, die Bürgerschaft, ob diese damit einverstanden sei.

 

                                                                                       Die Bürgerschaft ist einverstanden.

 

Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass zur Teilnahme an der nichtöffentlichen Sitzung nur der in § 9 Absatz 7 Geschäftsordnung genannte Personenkreis berechtigt sei. Er bittet alle nichtberechtigten Personen die Tribünen bzw. den Saal zu verlassen und schließt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 23:32 Uhr