Auszug - Kleingartenentwicklungskonzept Hansestadt Lübeck 2025  

18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14057 Kleingartenentwicklungskonzept Hansestadt Lübeck 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß TOP 1 werden TOP 3.3.1, TOP 5.1 und TOP 7.2 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 5.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Die Vorsitzende berichtet über die Beratung der Vorlagen aus dem Bauausschuss. Auf Nachfrage der Vorsitzende keine weiteren Wortmeldungen. Sie lässt über die Vorlagen abstimmen.

Der Änderungsantrag unter TOP 7.2 – VO/2025/14057-02 wurde mehrheitlich angenommen.

Die Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 

AM Mentz ist bei Behandlung der TOP 3.3.1, TOP 5.1 und TOP 7.2 noch nicht anwesend und wird bei der Abstimmung TOP 5.1 von AM Winzer vertreten.


 


Geänderte Beschlussempfehlung gemäß TOP 7.2 - VO/2025/14057-02:


Die Bürgerschaft nimmt das Kleingartenentwicklungskonzept 2025 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister,

 

  1. die im Kleingartenkonzept dargestellten Flächenkonzepte für die (Teil-)Umnutzung der Anlagen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bauleitplanerisch umzusetzen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden die heute bestehenden Anlagen und Flächen für Kleingärten als Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umgesetzt, es sei denn eine Widmung als Baufläche ist vom jeweiligen betroffenen Kleingartenverein gewünscht und aus Sicht der Stadt sinnvoll. Eine Unterteilung und Etikettierung der Anlagen nach unterschiedlichen Graden der Zukunftsfähigkeit findet dabei nicht statt.

 

  1. die im Kleingartenkonzept aufgeführten Potenzialflächen zur Neuanlage von Kleingärten im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bauleitplanerisch umzusetzen.

Es sind keine Potentialflächen für die Neuanlage von weiteren Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umzusetzen.

 

  1. den Kreisverband bei der Einrichtung einer Stelle für eine Bürokraft zu unterstützen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Freiraumentwicklungsplan unverzüglich vorzulegen. Über das Kleingartenentwicklungskonzept und den Freiraumentwicklungsplan wird eine öffentliche Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen geführt, um deren Ideen und Vorstellungen für die Grün- und Freiraumentwicklung in Lübeck bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einzubringen.

 

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt mehrheitlich die Weitergabe der Beschlussvorlage an die Bürgerschaft in geänderter Fassung.