Auszug - AfD: Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Gehbehinderung zur Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone  

17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 07.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des FB 3, 3. OG
Ort: Königstraße 57 im 3. OG, 23552 Lübeck
VO/2025/14573 AfD: Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Gehbehinderung zur Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Senator Hinsen erklärt, dass der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung für diesen Antrag nicht zuständig sei. Das Thema müsse im Bauausschuss behandelt werden.

 

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, Senator Hinsen, AM Stappen, AM Höfel, AM Mentz.

 

Die Vorsitzende beantragt, dass sich der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu dem Antrag als nicht zuständig erklärt und lässt darüber abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.

AM Müller war während der Abstimmung nicht anwesend.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich für diesen Antrag für nicht zuständig erklärt.


 


Antrag:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Hansestadt Lübeck ermöglicht Menschen mit nachgewiesener Gehbehinderung die Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone, auch während der geltenden Sperrzeiten (10:30–19:00 Uhr).

Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Nachweis einer Gehbehinderung durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Landesamtes für Soziale Dienste, aus dem der anerkannte Grad der Behinderung (GdB) hervorgeht.

Verpflichtung, den E-Scooter ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) zu bewegen.

Ausgabe einer sichtbaren Genehmigungsplakette oder Karte durch die Stadtverwaltung, die von Ordnungsbehörden kontrolliert werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verfahren zur Beantragung und Ausgabe der Genehmigungen einzurichten.