Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Widmung Verbindungsstraße  

37. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:09 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses am 16.12.2024 unter TOP 6.2.5

Wann wurde die Verbindungsstraße zwischen der Willy-Brandt-Allee und dem Wendeplatz in der Straße Auf der Wallhalbinsel (südlich der Marienbrücke) für den Verkehr gewidmet? Wie lautet die Widmungsverfügung?

 

Antwort:

Bei der Verbindung zwischen der Straße „Auf der Wallhalbinsel“ und der „Willy-Brandt-Allee“, welche im eingefügten LP-Auszug rot markiert ist, handelt es sich um eine nicht gewidmete Fläche. Sie ist für die Durchfahrt mit VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ beschildert und mit Zusatz nur für Einsatzfahrzeuge freigegeben.

 


 

Die gewidmeten Flächen sind in der Ansicht ockerfarben unterlegt. Für die Straße „Auf der Wallhalbinsel“ selbst gibt es keine Widmungsverfügung im heutigen Sinne.

Lediglich einige Teilflächen haben eine Widmungsverfügung, welche der Antwort angefügt ist.

 

Die Straße selbst bestand bereits vor Einführung des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) am 22.06.1962 und gilt als gewidmete Verkehrsfläche nach § 57 Abs. 3 StrWG und wurde als Gemeindestraße – Ortsstraße – im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3.a) klassifiziert.

 

Auszug § 57 (3) StrWG:

Alle Straßen, Wege und Plätze, die nach bisherigem Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzen, sind öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes. Soweit Straßen, Wege und Plätze bei Inkrafttreten dieses Gesetzes neben ihrer Erschließungsfunktion für die anliegenden Grundstücke einem nicht unerheblichen öffentlichen Verkehr gedient haben, gelten sie als öffentliche Straßen, es sei denn, dass sie nachweislich bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besessen haben.

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 6.1 - Anlage zu 6.1.8 (1453 KB)