AM Schulte-Ostermann sagt, dass die Vorlage im Jugendhilfeausschuss vertagt worden sei und man die Vorlage deshalb auch vertagen solle.
Senatorin Frank sagt, dass man die Vorlage nicht vertagt hätte, sondern die Vorlage noch nicht vorgelegen habe, da Haushalt und Steuerung bis dahin noch keinen Deckungsvorschlag machen konnte. Sie habe die Summe, um die es geht, aber bereits benannt. Der Jugendhilfeausschuss sei darüber informiert, dass man trotz fehlendem Deckungsvorschlag weiter in den Hauptausschuss gehe.
AM Zahn begrüßt den Vorschlag.
AM Schulte-Ostermann merkt an, dass die Behandlung im Jugendhilfeausschuss für den 02.10.2025 vorgesehen sei.
Senatorin Frank erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage zur Kenntnis erhalten werde.
Herr Uhlig sagt, dass es nicht möglich gewesen sei zum vorgesehenen Termin die Vorlage zusammenzustellen. Man habe die Vorlage auf die heutige Tagesordnung genommen, damit diese noch in der Bürgerschaft behandelt werden könne.
AM Lötsch schlägt vor, die Vorlage heute zu behandeln und ggf. ohne Votum weiterzugeben, da man sonst erst in zwei Monaten in die Bürgerschaft gehen könne. Der Ausschuss stimmt dem Vorgehen zu.
AM Flasbarth fragt, wie es passieren könne, dass die Kosten um 12 Millionen Euro unterschätzt werden würden. Außerdem fragt er, wie 13 Millionen Euro gefunden werden konnten und bittet darum die 2,3 Millionen Euro Einsparungen bei Aussiedlern näher zu erläutern. Dazu fragt er, wo bei den Klimaschutzmaßnahmen 250.000 Euro gespart werden sollen.
Herr Uhlig sagt, dass eine flexible Bewirtschaftung erforderlich sei, um aus der Not heraus die Verwaltung handlungsfähig zu halten. Einzelheiten könne er nicht darstellen.
Senatorin Frank erklärt, dass man zu Jahresbeginn noch nicht genau kalkulieren konnte und daher die Differenz zustande gekommen sei. Mit der neuen Finanzierungssystematik werde man mehr Transparenz im System schaffen und dadurch könne die Kalkulation genauer aufstellen.
AM Akyurt sagt, sie sei über den Deckungsvorschlag bei Soziale Einrichtungen Aussied. Ausl. / Erträgen aus Kostenerstattungen des Landes gestolpert. Im Sozialausschuss habe man gesagt, dass das Defizit der SIE aus dem gleichen Kontingent mit 1,5 Millionen Euro gedeckt worden sei. Warum habe man hier eine so hohe Verfügungsmasse?
Herr Uhlig sagt zu weitere Daten zu Protokoll zu geben.
Es folgen weitere Wortbeiträge von AM Flasbarth, Herrn Uhlig und Frau Schulte-Ostermann.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt über die Weitergabe der Beschlussvorlage an die Bürgerschaft ohne Votum abstimmen:
Nachtrag zur Niederschrift:
Klimaschutzmaßnahmen werden nicht gestrichen wurden, sondern lediglich zeitlich verschoben– wie im Falle der Mittel für Quartierskonzepte, die aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln erst im nächsten Jahr weitergeführt werden, weil dann wieder KfW-Fördermittel zur Verfügung stehen, oder anstatt der Vergabe an Dritte (Beispiel Konzepterstellung Treibhausgasneutrale Verwaltung) mit eigenem Personal und einer Softwarelösung erstellt werden.
EGH SGB IX f. j. Menschen / Erträge aus Kostenerst. Land: Die Aufwendungen im Produkt der Eingliederungshilfe für junge Menschen werden gem. aktueller Hochrechnung aufgrund der erfolgten Tarifsteigerungen und steigender Leistungsinanspruchnahme höher ausfallen, als es zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 prognostiziert werden konnte. Für die Leistungen der Eingliederungshilfe erhält die HL eine prozentuale Landeserstattung. Die Planung der Erträge erfolgte bei der Übernahme der EGH in den Bereich Familienhilfen/Jugendamt zum 01.01.2024 auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse in einem restriktiven Rahmen, so dass im Gesamtbudget des Produktes EGH aufgrund der höheren Landeserstattung/Mehrerträge eine Budgetverbesserung von voraussichtlich 1,6 Mio € zu erwarten ist.
Soziale Einrichtungen Aussied. Ausl. / Erträge aus Kostenerst. Land: Die Mehrerträge Kostenerstattung Land resultieren aus einer nicht geplanten Aufnahmepauschale je zugewiesenen Flüchtling i.H.v. 6.750 €. Die Regelung hatte sich nach der Haushaltsplanung 2025 ergeben. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war diese Pauschale noch nicht bekannt und daher nicht im Haushalt geplant. Somit handelt es sich hierbei um ursprünglich nicht geplante Mehrerträge, die zur Deckung herangezogen werden können. Die Aufwandsseite/Leistungen zur Unterbringung Geflüchteter bleibt hierbei unberührt, da es sich um Erträge handelt.