Auszug - Frage von Frau Sewing zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 25.09.2025 Thema: Smart Poles   

18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 25.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 22:41 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14578 Frage von Frau Sewing zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 25.09.2025
Thema: Smart Poles
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende bittet Frau Sewing, ihre Fragen vorzutragen. Die Fragen von Frau Sewing lauten wie folgt und werden von Senatorin Hagen beantwortet:

 

Frage 1.:

Sind in Lübeck diese Straßenlaternen mit integrierter Sendeanlage von den Betreibern geplant oder schon installiert?“

 

Antwort:

Sehr geehrte Frau Sewing, vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es sind noch keine Straßenlaternen mit integrierter Sendeanlage installiert, und von unserer Seite wird auch derzeit nichts in diese Richtung geplant. Es gibt übrigens ein Bundesportal, auf dem Sie den Standort der einzelnen Mobilfunkanlagen sehen können, wenn Sie sich für das Thema interessieren, das ist die „EMF-Karte“.

 

Bei den sogenannten Smart Poles handelt es sich nicht um Straßenlaternen mit Sendeanlage, sondern um Sendeanlagen mit der Möglichkeit, eine Straßenlaterne anzuschließen.

Die Technik einer Sendeanlage ist wesentlich komplexer als die einer Straßenlaterne. Daher ist die Straßenbeleuchtungstechnik hier untergeordnet.

Für uns ist es allerdings prioritär, die Verkehrswege ausrechend und verkehrssicher zu beleuchten. Ich kann nicht ausschließen, dass das Nutzen von Sendemasten für die Verkehrswegebeleuchtung zukünftig zu Synergien führen könnte, aber diese Anlagen müssten zunächst unsere Anforderungen an Beleuchtungsanlagen erfüllen. So müsste sich der Standort in der Nähe eines Verkehrsweges befinden, der Mast müsste eine bestimmte Höhe haben, die Technik müsste mit unseren Leuchten kompatibel sein, die Masten müssten bestimmte Anforderungen erfüllen, etc., etc. Und dann müsste es noch Vereinbarungen mit den Mobilfunkanbietern geben, wer für was verantwortlich ist, und wer für was zahlt und haftet.

 

Bislang hat es in dieser Richtung nur eine Anfrage eines Mobilfunkanbieters im Jahr 2023 gegeben. Wir haben dem Mobilfunkanbieter unsere technischen Anforderungen übermittelt. Der Mobilfunkanbieter hat das Thema bisher nicht weiterverfolgt.

Es liegen uns auch keine weiteren Anfragen anderer Mobilfunkanbieter vor.

 

„Frage 2.:

Werden die Stadt Lübeck und die Anwohner im Umfeld der Smart Poles in die Genehmigung der Aufstellungsorte mit einbezogen?“

 

Antwort:

Für unsere Beleuchtungsmasten führen wir grundsätzlich keine Öffentlichkeitsbeteiligungen durch. Es gibt ein Beleuchtungskonzept, das mit der Kommunalpolitik abgestimmt wurde.

Sollte sich in Zukunft durch diese Technik unser Beleuchtungskonzept verändern, würden wir entsprechend die Politik und die Öffentlichkeit informieren.

 

Die Zusammenarbeit mit den Mobilfunkanbietern erfolgt auf der Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung mit den Kommunen. Diese ist an Bedingungen geknüpft. So muss der Anbieter den Bedarf nachweisen und auch nachweisen, dass er die gesetzlichen Grenzwerte einhält.

 

Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) oder mehr benötigen eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, die die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellt. 

 

Wir prüfen jeden Einzelfall nach Erfordernis und unter Einschaltung der Fachbehörden.

 

Frau Sewing hat keine Nachfragen.