Auszug - AM Jochen Mauritz (CDU), Arne-Matz Ramcke (Bü90/DIE GRÜNEN), Dan Teschner (FDP): Verkehrsberuhigung in der Vorderreihe in Travemünde  

34. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 16.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14285 AM Jochen Mauritz (CDU), Arne-Matz Ramcke (Bü90/DIE GRÜNEN), Dan Teschner (FDP): Verkehrsberuhigung in der Vorderreihe in Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Schölkopf erklärt, dass nach ihrer Erinnerung es zu dem Verkehrsversuch einen Evaluierungsbericht vor der Sommerpause geben solle. Dieses wird allerdings nicht zu schaffen sein und erst nach der Sommerpause als Bericht vorliegen. In diesem werden dann alle offenen Fragen gleichwohl beantwortet werden. Sie weist darauf hin, dass bei der Beschließung des Antrages bereits mit der Planung begonnen werden würde.

AM Ramcke würde gerne wissen, ob es bereits eine Datenerhebung gegeben hat, dieses wird von Frau Schölkopf verneint. Frau Schölkopf erläutert, dass eine Verkehrserzählung erfolgen müsste und Rücksprache mit dem KOD erfolgen müsste. 

Frau Hagen erläutert, dass es sinnvoll ist die Zeit für Sondierungen und Überprüfungsarbeiten für den Einbau von Pollern zu nutzen und es eine Positionierung zu den Pollern zum Evaluierungsbericht geben würde (welche Möglichkeiten und Techniken es gibt).

Frau Schölkopf gibt weiterhin zu bedenken, dass für den Einbau der Poller auch Absprachen mit anderen Ordnungsbehörden erfolgen und die Fläche umgewidmet werden müsste, dieses würde seine Zeit dauern.

 

AM Pluschkell erklärt, dass ihn der Antrag überrascht habe. Er erklärt weiter, dass der Verkehrsversuch gem. VO/2022/10903 bereits beendet ist. Des Weiteren hat die oberste Verkehrsbehörde festgestellt, dass die Einrichtung einer Fußgängerzone nicht zulässig ist. Somit hätten sich auch die Punkte zu den Förderprogrammen und der Detailplanung erübrigt.

 

AM Kohlfaerber schlägt vor, dass man die Sommerregelung ganzjährig einführt und ggf. zusätzlich Poller installiert.

 

Am Stolzenberg stellt folgenden Ergänzungsantrag:

„Bis zur Entscheidung und Umsetzung von automatischen Pollern wird die Zufahrt zur Vorderreihe mit mobilen Absperrungen jeweils zu Beginn bis Ende der Verbotsdurchfahrtszeiten gesichert. Dazu werden an den Absperrungen entsprechende Verkehrsschilder, die ja auch schon da sind, auch für den Radverkehr angebracht. Die tägliche Umsetzung durch den ohnehin vor Ort tätigen Ordnungsdienst kann erfolgen.“

 

AM Stolzenberg erklärt, dass die Umsetzung sofort erfolgen könnte und offene Fragen, z. B. die Kosten für Poller, geklärt werden könnten.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, da die beiden gestellten Anträge nicht schriftlich vorliegen, den TOP um eine Sitzung zu vertagen und bitte die Anträge schriftlich zur nächsten Sitzung einzustellen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Bauausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu.

 

Anmerkung des Bereiches Recht als Nachtrag zur Niederschrift:

TOP 7.2 wurde in der Ausschusssitzung vertagt. Vorsorglich stellt der Bereich Recht hierzu klar, dass der zu diesem TOP gestellte Antrag auf Anordnung einer temporären Fußgängerzone so nicht entschieden werden dürfte. Der Bauausschuss hat nicht die Kompetenz, die Bürgerschaft mit einer entsprechenden Maßnahme zu beauftragen, da eine solche Beauftragung nicht von der Zuständigkeitsordnung der HL gedeckt wäre. Für eine solche Beauftragung wäre allenfalls die Bürgerschaft zuständig, allerdings auch nur nach Maßgabe der straßen- und straßenverkehrsrechtlichen sowie der straßenbaubehördlichen Vorgaben.

 


Beschluss:

Der Verkehrsversuch in der Vorderreihe von Travemünde wird beendet.

 

Des Weiteren wird für die Dauer der Sommersession angeordnet, dass die Straße „in der Vorderreihe“ im Zeitraum von 11:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages als temporäre Fußgängerzone ausgewiesen wird. Die Durchfahrt soll innerhalb der temporären Fußgängerzone durch die Installation von vier versenkbaren Pollern unterbunden werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Detailplanung mit einem Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen.

 

Dabei ist zu prüfen, ob Mittel aus Förderprogrammen (z. B. „Lebendige Zentren“, Stadtentwicklung, Tourismusförderung) einbezogen werden können.

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum