Auszug - Solarleitfaden  

19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 14.07.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14207 Solarleitfaden
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Joanna Hagen
2. Senator Ludger Hinsen
3. Senatorin Monika Frank
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Beteiligt:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege
Bearbeiter/-in: Vogel, Catharina  3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zur Notwendigkeit einer Präsentation durch Hr. Dr. Rieger sprechen AM Stolzenberg und AM Petereit. Auf Nachfrage von AM Dr. Junghans erläutert Hr. Dr. Rieger die Unterschiede zwischen dem Solarleitfaden und der Handreichung für Denkmalschutzbehörden des Landes. Hr. Dr. Rieger stellt die „Checkliste Solaranlagen und Dachbegrünungen am Denkmal“ vor (zu finden hier: https://www.luebeck.de/de/stadtleben/kultur/archaeologie-und-denkmalpflege/denkmalpflege/index.html). AM Kerlin fragt vor dem Hintergrund des Urteils zum Thema Photovoltaik (PV) und Denkmalschutz in Goslar nach rechtlichen Begehren von Bürger:innen gegenüber der Stadt. Hr. Dr. Rieger, AM Stolzenberg, AM Kerlin und AM Müller sprechen zur Antragslage und Antragstellung. AM Petereit merkt an, dass bisher kaum bekannt gewesen sei, dass die Möglichkeit des Baus von PV-Anlagen in der Altstadt bestehe. Die Frage von AM Stolzenberg nach Gründen für die farbliche Anpassung der PV-Module an die Dächer beantwortet Hr. Dr. Rieger mit der Berücksichtigung der Fernwirkung. 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.   
 


Beschluss:

 

  1. Solarleitfaden

Die gegenwärtige Priorisierung der klimapolitisch gesetzten Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien und den damit zu bevorzugenden Einsatz stellt nicht nur Eigentümer und Eigentümerinnen vor neue Herausforderungen, insbesondere in einer Stadt wie der Hansestadt Lübeck mit ihrem flächenhaften UNESCO Welterbe und der Denkmallandschaft ergeben sich dadurch viele Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs, da unterschiedliche Interessen miteinander verknüpft und in Einklang gebracht werden müssen.

 

Im Zuge der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Klimaschutzziele der Hansestadt Lübeck wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination sowie der Stadtbildpflege ein umfassender Solarleitfaden entwickelt. Ziel dieses Leitfadens ist es, eine klare Orientierung für die Installation von Solaranlagen zu bieten, die sowohl die denkmalgeschützten und durch Erhaltungssatzungen geschützten Strukturen als auch die Anforderungen an den Klimaschutz und die nachhaltige Energiegewinnung berücksichtigt.

 

Mit diesem Bericht wird außerdem auf folgende Beschlüsse reagiert, die in diesem Spannungsfeld in den Gremien gefasst wurden:

 

  1. Beschluss der Bürgerschaft am 28.09.2023 unter TOP 10.5 (VO/2023/12449):

Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren - zumindest auf den Flächen, die nicht zum Weltkulturerbe zählen - nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden.

 

  1. Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.1 (VO/2023/11897-02):

Die Verwaltung wird aufgefordert bis April 2024 Vorschläge zu unterbreiten, mit dem Ziel die Erhaltungssatzungen zu überarbeiten, um in den jeweiligen Geltungsbereichen, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden leichter zu ermöglichen.

 

  1. Beschluss des Bauausschusses am 09.10.2023 unter TOP 4.2 (VO/2023/11897-03):

Die Bürgerschaft möge den Antrag VO/2023/11897 in folgender geänderten Fassung beschließen:

Der Bürgermeister wird gebeten, alle Erhaltungssatzungen zu evaluieren, ob

 

a)      der mit ihrem Erlass verbundene Zweck erreicht bzw. noch aktuell ist,

b)      Bestimmungen für Gebäude-Investitionen hinderlich sind, seien sie für die Einhaltung der Klimaziele oder auch aus anderen Gründen (z. B. Aufwertung des Immobilienbestandes) zweckdienlich,

c)      Vorschriften zur Verschlankung oder Reduzierung von Verwaltungsvorgängen entfallen können.

 

Der Bürgerschaft ist über das Ergebnis der Evaluierung in der Sitzung der Bürgerschaft im September 2023 zu berichten.

 

  1. Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2024 unter TOP 6.2.8 (VO/2024/13246):

Wie ist der Stand zu VO/2023/11897. Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge vorgelegt werden. Die Vorlage zielt auch auf die hier vorliegende Thematik und soll Auskunft darüber geben.

 

  1. Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit Erhaltungssatzung beantragt worden?
  2. Wie viele davon wurden genehmigt?
  3. Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?
  4. Wenn ja, wie lauten diese?
  5. Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden?

Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen

  1. Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt?
  2. Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage richtig anzuwenden?

 

  1. Anfrage des AM Wisotzki aus der Sitzung des Bauausschusses am 02.09.2024 unter TOP 6.2.3:

AM Wisotzki weist auf eine Anfrage zur Veränderung von B-Plänen, die die Errichtung von PV-Anlagen negieren hin, und bittet um eine Information zum Sachstand.

 

  1. Anfrage des AM Meyer aus der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2024 unter TOP 6.2.1 (VO/2024/13602):

Wie ist der Stand zu VO/2023/11897? Dazu sollten bis April 2024 Vorschläge für Entwürfe der Erhaltungssatzungen vorgelegt werden.

 

Die Vorlage VO/2023/11897 zielt auch auf die Vereinfachung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Im Zusammenhang hiermit liegt in manchen Stadtgebieten auch der Beschluss VO/2023/12449, nach den Maßnahmen ergriffen werden sollen, die in diesem Sinne einen erweiterten Ausbau oder Nutzung der regenerativen Energien ermöglichen sollen.

 

  1. Wie viele PV-Anlagen sind seit 2020 pro Gebiet mit bestehender Erhaltungssatzung beantragt worden?
  2. Wie viele davon wurden genehmigt?
  3. Gibt es verwaltungsinterne Kriterien zur Genehmigung/Ablehnung von PV-Anlagen, da die Erhaltungssatzungen sehr allgemein formuliert sind?

a)      Wenn ja, wie lauten diese?

b)      Wenn ja, sind diese Kriterien seit Inkrafttreten des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ("EEG") angepasst worden?

Der Gesetzgeber hat der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen

c)      Wenn nein, wie wird die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt?

d)      Wenn nein, sind die Mitarbeiter geschult worden oder ist es geplant, um die neue Gesetzeslage umzusetzen?

  1. Welche B-Pläne wurden nach dem Beschluss VO/2023/12449 aktiv überarbeitet?

 

  1. Anfrage des BM Schulte-Ostermann aus der Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2025 unter TOP 6.6 (VO/2025/14272)

 

Wie wurde der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.09.2023 der Vorlage VO/2023/12449 umgesetzt?


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum