Auszug - Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße - Satzungsbeschluss  

33. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:26 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14214 Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:

 

 

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1.      Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße  in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

 

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.