Auszug - Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Sanierung der 7 Türme  

18. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 12.05.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:04 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14190 Überplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein für die Sanierung der 7 Türme
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende begrüßt Hr. Uhlig. Auf Nachfrage von AM Dr. Junghans erläutert Hr. Uhlig die Unterschiede zwischen der Einlage in das Stiftungskapital und der Zuwendung an eine Stiftung.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen. 

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt einstimmig

die Annahme der Beschlussvorlage.

 
 


Beschluss:

1) Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Stiftung 7 Türme+ zum Zwecke der Sanierung der Innenstadtkirchen eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 250.000 EUR zu gewähren.

2) Für das Haushaltsjahr 2025 wird hierfür gem. § 82 GO bei dem Produktsachkonto 523001 999.7818000 einen Zuschuss in Höhe von 250.000 EUR überplanmäßig bewilligt.

Zur Deckung werden folgende Ansätze im Haushaltsjahr 2025 reduziert:

612003 000.7821000 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(Empfehlung für die Bürgerschaft)

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum