Auszug - Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen  

32. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 19.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2021/10558-12 Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2021/10558
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion 21 Bearbeiter/-in: Grädner, Anka
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Vorsitzende weist erneut darauf hin, dass zu diesem Antrag ein Kriterienkatalog erarbeitet worden sei (VO/2024/13776), der aktuell im Wirtschaftsausschuss, Hauptausschuss und der Bürgerschaft behandelt werde. Er stellt den Antrag, dass der Bauausschuss den Antrag mit dieser Vorlage als erledigt betrachte.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag abstimmen.

Für den Antrag: 14 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.


Antrag:

 

Für die Vergabe/Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen durch die Stadt und die von ihr beauftragten Gesellschaften wird ein bindendes Punktesystem (Kriterien-Katalog) etabliert.

 

Zu berücksichtigende Kriterien sind:

 

a)      Beitrag zu Biodiversität und Klimaschutz

b)      Flächensparendes und nachhaltiges Bauen sowie Nutzungseffizienz der Flächen

c)      Qualität und Anzahl der geplanten Arbeits- und Ausbildungsplätze

d)      Förderung von Gleichstellung, Inklusion, Integration älterer Arbeitnehmer

e)      Betriebswirtschaftliche und fiskalische Prognose

f)        Zugehörigkeit zu einem Cluster/Innovatives Unternehmen

g)      Erhalt und Weiterentwicklung der Bestandsunternehmen

h)      Förderung des Handwerks und regionaler Versorger

i)        Einbindung von innovativen Mobilitätskonzepten (bspw. ÖPNV-Anbindung, Carsharing, Elektromobilität, Radverkehr, etc.)

j)        Kaufpreis

 

Neben dem Vergabegegenstand müssen die inhaltlichen Auswahlkriterien, auf deren Basis die Vergabeentscheidung selbst erfolgt, sowie der Berechnungsmodus mit der jeweiligen Gewichtung der einzelnen Kriterien der Politik gegenüber offen gelegt und inhaltlich nachvollziehbar begründet werden.

 

Die Verwaltung legt der Bürgerschaft bis September 2022 einen Vorschlag für die genaue Ausgestaltung und die prozentuale Gewichtung der Kriterien zur Abstimmung vor.
 


 


 

Der Bauausschuss beschließt, den Antrag als erledigt zu betrachten.