Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein Stadtgrabenbrücke   

32. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14187 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
Stadtgrabenbrücke
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kähning, Ramona
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:


Die Widmung der im anliegenden Lageplan markierten Verkehrsflächen der Stadtgrabenbrücke mit dem Anschluss an die Willy-Brandt-Allee wird beschlossen.

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 4 b) StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße (selbständiger Geh- und Radweg)


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

14

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

X

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.