Frau Senatorin Steinrücke führt in das Thema ein und bittet zur Kenntnis zu nehmen, dass das Auslaufen des Mietvertrages am Standort Solmitzstraße in dieser Absolutheit nicht so stehen bleiben kann.
Es handele sich hierbei um einen Bearbeitungsstand, der nicht korrigiert worden sei. Ausgehend von der 20%-Prämisse und der Annahme, dass Eigentum vor Miete gehe, sei der Standort zu betrachten, wenn der Mietvertrag auslaufe.
Ein Standort in Kücknitz ist aus städtischer Sicht unbedingt erhaltenswert und hier wird zu gegebener Zeit der Mietvertrag geprüft werden.
Frau Hartfuß berichtet und stellt die Vorlage anhand der ppp vor.
Es schließt sich eine rege Debatte an und es werden umfangreiche Verständnisfragen gestellt und beantwortet.
Hierzu sprechen Frau Siegenbrink, Frau Gröschl-Bahr, Herr Müller, Herr Baasch, Herr Kröger, Herr Manegold sowie Frau Akyurt, die einen gemeinschaftlichen Antrag der Fraktionen CDU, FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen umverteilt und bei der Geschäftsführung des Ausschusses schriftlich einreicht.
Herr Speckmann verlässt um 19.00 Uhr die Sitzung.
Der Vorsitzende lässt über den folgenden gemeinschaftlichen Antrag abstimmen:
„Antrag von CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen zu TOP 5.1 Vorlage VO 2025/14031
Die Senatorin wird gebeten,
zur Angabe zur Refinanzierung der Neubauten (Seite 11)
„Die Refinanzierung der Neubauten erfolgt über den Investkostenanteil, welcher wie bisher auch durch die Bewohnenden zu tragen ist: es handelt sich also nicht um Investitionen, die in Konkurrenz zu aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Vorhaben (Investitionsliste) stehen.“
eine schriftliche Einschätzung der Kommunalaufsicht einzuholen und dem Ausschuss vorzulegen. Der Kommunalaufsicht ist bei der Einholung der Stellungnahme dieser Antragstext nebst Begründung mit vorzulegen.
Begründung:
Im Genehmigungserlass der Kommunalaufsicht des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024 der Senioreneinrichtungen vom 25. März 2024 (Vorlagennummer einfügen) ist aufgeführt:
„Die Senior:Innen Einrichtungen der Hansestadt Lübeck stehen vor großen Herausforderungen, die im Rahmen der „Konzeption 2030“ angegangen und bewältigt werden sollen. Viele der sich neu im Eigentum der Senior:Innen Einrichtungen befindlichen Gebäude bedürfen der Sanierung oder sollen durch Neubauten ersetzt bzw. ergänzt werden. Hierfür wurden Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplan des Jahres 2024 eingestellt. Ich gehe davon aus, dass eine Veranschlagungsreife der Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 14 Absatz 3 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung vorliegt.
Die für diesen Zweck ab 2025 vorgesehenen Kreditaufnahmen werden im Rahmen einer Konzernbetrachtung bei der Bemessung eines ggf. genehmigungspflichtigen Gesamtbetrags der Kredite für die Hansestadt Lübeck berücksichtigt.“
Wenn die Angabe im Schreiben vom 25. März 2024 weiter zutrifft, könnte – entgegen der Beschlussvorlage – ein Konkurrenzverhältnis zu städtischen Investitionen durchaus gegeben sein.
Diese offene Frage ist von erheblicher Bedeutung und bedarf daher der Aufklärung.“
Der Ausschuss beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den neu eingereichten gemeinschaftlichen Antrag.
Frau Akyurt beantragt, die Vorlage zur VO 14031 ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Im Anschluss lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, die Vorlage VO 14031 ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Antrag ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.