Auszug - Sanierungsbeteiligung an den Hubbrücken  

31. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14059 Sanierungsbeteiligung an den Hubbrücken
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, der Vorsitzende, AM Teschner, Frau Schölkopf, Senatorin Hagen, AM Lange, AM Luetkens, AM Ramcke, AM Höfel, AM Sellerbeck, Herr Gebert, AM Pluschkell und AM Blankenburg.

 

Der Vorsitzende hinterfragt noch einmal den Zeitpunkt der Befahrbarkeit, wenn man auf die Mindestanforderungen und Wiederherstellung der Brücke, wie sie ist, abstelle.

Frau Schölkopf sagt zu, eine Antwort nach Rücksprache mit dem WNA zum Protokoll nachzuliefern.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Nach Rücksprache mit dem WNA wird nicht davon ausgegangen, dass diese Entscheidung - also der Entfall der Mobilisierung der Eisenbahnhubbrücke zur Geh-und Radwegbrücke – zu Verzögerungen in der Baumaßnahme führen wird. Ein Terminplan liegt jedoch aufgrund der Planungsphase (Entwurfsplanung Lph 3) noch nicht vor.

Für die barrierefreie Lösung werden Planungskosten anfallen, insbesondere ggf. für die Gestaltung der Fahrstühle. Im Gegensatz verringern sich jedoch die Planungskosten für den Umbau der Eisenbahnhubbrücke. Hier sind die bis dato angefallenen Planungskosten anteilig zu zahlen. Im weiteren Planungsprozess werden dann hierfür keine weiteren Planungskosten anfallen.

 

AM Ramcke erkundigt sich, ob er es richtig verstanden habe, dass das WSV städtische Flächen benötige, um die Hydraulik unterzubringen, und ob diese etwas dafür bezahlen müssten.

Frau Schölkopf berichtet, dass es zu der Thematik des Betriebgebäudes einen neuen Stand gebe. Die Steuerungstechnik konnte abgespeckt werden und solle in einem Keller an der südlichen Seite, wo sich der Schuppen 9 befinde, aufgestellt werden. Ob es sich dabei um eine Fläche der Hansestadt Lübeck oder der WSV handle, könne sie nochmal recherchieren und nachreichen.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Das jetzige Betriebsgebäude steht auf dem Grundstück der WSV. Der umliegende Bereich, für den der Grunderwerb (unterirdische Technikräume für Anlagen- und Verkehrstechnik) getätigt werden müsste, ist im Eigentum der Hansestadt Lübeck.

 

AM Pluschkell stellt folgenden Änderungsantrag:

„Die gemäß Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahr 2021 vorgesehene Ertüchtigung der Eisenbahnhubbrücke zum Zwecke der Ertüchtigung von Geh- und Radwegverkehr wird nicht weiterverfolgt. Die Straßenhubbrücke wird schnellstens wiederhergestellt, wobei noch unklar ist in welcher Form: zweispurig für den KFZ- und Radverkehr und mit Aufzugsanlagen für Zufußgehende oder einspurig für den KFZ- und Radverkehr mit Wechselzeichenanlage und einer Parallelfahrspur für zu Fuß Gehende, ohne Aufzugsanlage.“

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 17:25 Uhr.

AM Mählenhoff verlässt die Sitzung und wird durch AM Peukert vertreten.

Der Vorsitzende setzt die Sitzung um 17:45 fort.

 

Der Vorsitzende wiederholt den von AM Pluschkell gestellten Änderungsantrag und lässt über diesen abstimmen.

Für den Antrag: 14 Stimmen

Gegen den Antrag: 0 Stimmen

Enthaltungen:  0 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

 

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Beschluss:

Angesichts der Entwicklung der Gesamtkosten steigt die Hansestadt Lübeck aus dem Umbau der Eisenbahnhubbrücke aus und errichtet zur Herstellung der Barrierefreiheit an der feststehenden Gehwegbrücke zwei Aufzüge.

 

Die Teil-Beschlüsse 3 und 7 der Vorlagen VO/2021/09391-03 und -04 (am 15.03.2021 (BA) und 25.03.2021 (BÜ) beschlossen) werden hiermit aufgehoben.

 

Die gem. Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahr 2021 vorgesehene Ertüchtigung der Eisenbahnhubbrücke zum Zwecke der Ertüchtigung von Geh- und Radwegverkehr wird nicht weiterverfolgt. Die Straßenhubbrücke wird schnellstens wiederhergestellt, wobei noch unklar ist in welcher Form:  zweispurig für den KFZ- und Radverkehr und mit Aufzugsanlagen für zu Fuß Gehende oder einspurig für den KFZ- und Radverkehr mit Wechselzeichenanlage und einer Parallelfahrspur für zu Fuß Gehende, ohne Aufzugsanlage.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß geändertem Beschlussvorschlag zu beschließen