Auszug - Aufhebung des Sperrvermerks auf der Planstelle 8461, Stabsstelle Datenschutz  

31. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 08.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14007 Aufhebung des Sperrvermerks auf der Planstelle 8461, Stabsstelle Datenschutz
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.010 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Lange, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diese Angelegenheit wurde von der Bürgerschaft zur abschließenden Entscheidung in den Hauptausschuss überwiesen.

 

Zu dieser Angelegenheit sprechen AM Dr. Flasbarth, der Bürgermeister, AM Zahn, AM Lötsch, BM Voht, AM Prüß, stellv. AM Kerlin, AM Siegenbrink und AM Schulte-Ostermann.

 

AM Dr. Flasbarth bittet darum, zusätzliche Informationen zur personellen Ausstattung des Datenschutzes in weiteren vergleichbaren Städten außerhalb Schleswig-Holsteins einzuholen. Eine Liste mit den gewünschten Städten werde er der Verwaltung nachreichen. Vor diesem Hintergrund beantragt er die Vertagung der Beratung der Beschlussvorlage um eine Sitzung. Außerdem bittet er darum, das personelle Datenschutzkonzept der Landeshauptstadt Kiel auf Sinnhaftigkeit für Lübeck zu prüfen.

 

AM Lötsch bittet darum, rechtlich zu prüfen, ob die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Normen und Vorgaben bei der HL auch durch die Beauftragung eines externen Unternehmens / einer externen Institution sichergestellt werden dürfte.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

10 Ja-Stimmen / 5 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen
 


Beschluss:

Der Sperrvermerk im Stellenplan auf der Planstelle 8461 wird aufgehoben.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss stimmt mehrheitlich

für die Vertagung der Beratung der Beschlussvorlage.