Auszug - Antwort auf Anfrage des AM Mählenhoff zur Nutzung des Bolzplatzes Bergenstraße  

30. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14002-01 Anwort auf Anfrage des AM Mählenhoff zur Nutzung des Bolzplatzes Bergenstraße
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2025/14002
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wallendzik, Dierk
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Anfrage:

Anfrage des AM Mählenhoff (Bündnis 90 / Die Grünen) zur Nutzung des Bolzplatzes Bergenstraße (VO/2025/14002)

 

An der Bergenstraße befindet sich zwischen Rückhaltebecken und Kindergarten ein eingezäunter Bolzplatz, die stark verschmutzt ist (u.a. Reste vom Silvesterfeuerwerk, Hundekot) und scheinbar nicht als Bolzplatz genutzt wird. Gegenüber befindet sich der Sportplatz der Gotthard-Kühl-Grundschule, der auch nachmittags für Sportnutzung freigegeben ist.  

 

  1. Welche Nutzung hat der Bolzplatz aktuell?

 

  1. Wer ist für die Reinigung und Unterhaltung zuständig?

 

  1. Falls er nicht als Bolzplatz benötigt wird, welche Nutzung ist beabsichtigt?


 

Antwort:

 

Zu 1.: Welche Nutzung hat der Bolzplatz aktuell?

 

Der öffentliche Bolzplatz ist mit zwei Toren, Ballfangzäunen und einem Rotgrandbelag ausgestattet. Im B-Plan ist die Nutzung als Bolzplatz festgelegt, sodass er für Fußballspiele genutzt werden kann.

 

 

Zu 2.: Wer ist für die Reinigung und Unterhaltung zuständig?

 

Die Reinigung und Unterhaltung der Fläche obliegt Stadtgrün und Verkehr. Im Jahr 2024 war die Unterhaltung des Bolzplatzes aufgrund der Baumaßnahmen der EBL am angrenzenden Regenrückhaltebecken nur eingeschränkt möglich. In diesem Jahr kann der Bolzplatz jedoch wieder wie gewohnt erreicht werden, und die regelmäßige Unterhaltung wird planmäßig fortgesetzt. 

 

 

 

Zu 3.: Falls er nicht als Bolzplatz benötigt wird, welche Nutzung ist beabsichtigt?

 

Der Bolzplatz wird weiterhin als solcher genutzt und bleibt für Fußballspiele vorgesehen. Eine Nutzungsänderung bedingt i.d.R. eine Änderung des B-Planes. Sie ist aktuell nicht vorgesehen.

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum