Auszug - Mitteilungen des Stadtpräsidenten  

14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt wie folgt aus: „Die Bürgerschaft erfüllt im föderalen System Deutschlands und in unserer Stadt eine wichtige Funktion. In ihr werden in vielen Politikfeldern wesentliche politische Entscheidungen getroffen, die die Lebensumstände der Bürger nachhaltig prägen. Örtliche Lösungen bieten strukturell aufgrund ihrer geringen Distanz bessere Eingriffs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger, sie sollen und machen Politik anschaulich. Vor Ort in der Stadt sind vielfache Kontaktflächen zum Bürger gegeben, die Kontaktformen vielgestaltig, die Beeinflussungschancen intensiv und die Beziehungsqualität gestaltbar. Deshalb besteht hier, wo die Auswirkungen von Politik, Wirtschafts- und Gesellschaftssystem besonders anschaulich und erfahrbar sind, die Chance, Politik in größerem Umfang mitzugestalten und die Lübecker/innen in das politisch-administrative System zu integrieren. Die lokale Ebene ist also die Ebene umfassender Mitwirkungsmöglichkeiten. In ihr sind demokratische Verhaltensweisen und politische Fähigkeiten notwendig und werden weiter ausgebildet, nämlich die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, die Mitwirkung an Entscheidungsprozessen, das Austragen von Meinungsverschiedenheiten, die Suche nach Kompromissen und das Ausüben von Einfluss. Aus dieser Perspektive ist die Bürgerschaft nicht nur quasi die „Schule der Demokratie“, sondern deren Mitglieder -auch in den Ausschüssen - auch Vorbilder für junge Menschen --- im Positiven wie im Negativen…. Meine Kolleginnen und Kollegen, bedenken Sie dies auch heute wieder, wenn wir nun wieder miteinander um Lösungen ringen.

 

                                                                                       Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.