Auszug - Antwort auf mündliche Anfrage des AM Teschner (FDP): Anwohnerverkehre Fischergrube  

29. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 17.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14004 Antwort auf mündliche Anfrage des AM Teschner (FDP): Anwohnerverkehre Fischergrube
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Karsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Teschner erklärt, dass er die Einschätzung der Verwaltung, die sich aus der Öffnung der Stadtgrabenbrücke ergebe, nicht teile.

 


Anfrage:

In der Sitzung des Bauausschusses am 02.12.2024 hatte AM Teschner (FDP) unter TOP 6.2.3 darum gebeten zu prüfen, ob Anwohnerverkehre für die Innenstadt von der Breiten Straße aus durch die Fischergrube fahren dürfen.

 

Senatorin Hagen erläuterte, dass aufgrund des Umleitungsverkehrs für Radfahrenden die Straße lediglich ausnahmsweise durch Taxis genutzt werden dürfe, aber nicht weitere Kfz-Verkehre.

 

AM Mauritz und der Vorsitzende des Bauausschusses Dr. Brock baten darum, die Argumente, welche Straßen aus welchen Gründen nicht befahren werden dürfen, nochmal zusammenzufassen.

 

Senatorin Hagen sagte zu, die Argumente dem Bauausschuss schriftlich zur Verfügung zu stellen.

 

 

Antwort:

Die Umleitungsverkehrsführung während der voraussichtlich ca. zweijährigen Sperrung der oberen Beckergrube ist sehr intensiv im Rahmen der Projektfreigabe verwaltungsintern abgestimmt worden. Es gab dazu eine zweimalige Abstimmung im Senat mit dem Fokus auch auf die Varianten der ÖPNV-Umleitung und der Option der Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs.

 

Die Öffnung der Fischergrube (über den Radverkehr hinaus) wurde wie folgt geprüft:

 

-                 Fischergrube in Gegenrichtung (Ost-West) als Einbahnstraße

-                 Rechtsabbiegen Breite Straße - Fischergrube erlaubt

-                 Linksabbiegen Fischergrube - Kupferschmiedestraße erlaubt

-                 Linksabbiegen Engelsgrube - Breite Straße erlaubt

 

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass sich die Verkehrsmenge im Abschnitt zwischen Beckergrube und Kupferschmiedestraße auf fast 4.000 Kfz pro Tag rund verzehnfachen würde. Auch in der Engelsgrube sind entlang der gesamten Straße rund 3.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass sich auch nicht Altstadtbewohnende unter den Nutzenden befinden werden (Quell- und Zielverkehr Parkhaus).

Beide Straßen weisen heutzutage lediglich eine Verkehrsmenge von rund 300-500 Kfz auf.

Abgesehen von der Mehrbelastung für die Anwohnenden sind darüber hinaus auch Konflikte im Straßenraum zu erwarten:

 

Radverkehr

Die Kupferschmiedestraße und obere Fischergrube sind die Hauptumleitungsstrecke für den Radverkehr (und zwar für beide Fahrtrichtungen). Durch die Eröffnung der Stadtgrabenbrücke ab Frühjahr 2025 wird mit zusätzlichem Radverkehr in der unteren Beckergrube gerechnet, der sich dann auf die Umleitungsmöglichkeiten a) Kupferschmiedestraße/obere Fischergrube, b) Fünfhausen/Mengstraße, c) obere Beckergrube (Fahrrad schiebend) im Wesentlichen aufteilen wird.

Da der Radverkehr bereits durch den einzurichtenden Lieferstreifen und die Taxenverkehre und die verminderten Fahrbahnbreiten beeinträchtigt wird, sind Durchgangsverkehre des MIV auszuschließen.

 

Lieferverkehre

Bedingt durch die Vollsperrung wird das Theater seine betrieblichen Lieferverkehre komplett über die Fischergrube abwickeln müssen. Dafür wird ein Lieferstreifen eingerichtet. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Lieferverkehre mit eigentlichen Ziel obere Beckergrube die Kupferschmiedestraße und Fischergrube nutzen werden (es werden aber zusätzliche Liefermöglichkeiten in Fünfhausen/untere Beckergrube/Wehdeinnenhof geschaffen).

Durch den Lieferstreifen wird die Fahrbahn der Fischergrube so eingeengt werden, dass in einem kurzen Abschnitt ggf. nur der Begegnungsfall Pkw-Fahrrad noch möglich ist.

 

Taxen

Um die Umwege für die Taxiverkehre (die auch zum ÖPNV gehören) zu minimieren, wird Ihnen die Einfahrt in die obere Fischergrube von der Breiten Straße aus gewährt (Zusatzschild).

 

Weitere „sicherheitskritische“ Punkte im Verkehrsablauf

-                 Der Einmündungsbereich Fischergrube – Breite Straße ist von starkem Fußgängerlängsverkehr in der Breiten Straße geprägt. Dort wird es bei den jetzt schon umleitungsbedingten Mehrverkehren zu verstärkten gegenseitigen Behinderungen kommen.

-                 Im oberen Bereich der Fischergrube sind die Gehwege sehr schmal (knapp 1,50 m) => Begegnen mit tlw. Ausweichen auf die Fahrbahn.

-                 In der Fischergrube sind im mittleren Bereich beidseits Parkplätze in Schrägaufstellung vorhanden. Dort ist beim Ausparken mit Sichtbehinderungen zu rechnen, die nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme funktionieren und ggf. auch zum Anhalten des Fahrverkehrs führen werden.

-                 Im letzten Bauabschnitt wird auch die Kupferschmiedestraße durch den Kanalbau für die Durchfahrt gesperrt werden. Dann würde die Ein- und Ausfahrt nur noch über die Straße „An der Untertrave“ möglich sein. Diese Einmündung ist für Durchgangsverkehre auf Grund der begrenzten Sichtbeziehungen und dem Verkehrsaufkommen in der Untertrave nicht geeignet.

 

Bereits angeführt wurden die durch Mehrverkehre entstehenden Nachteile für Bewohnende und Hotelbetriebe (Verminderung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, zusätzliche Gebäudebeanspruchung).

Eine Verkehrsfreigabe der Engelsgrube (ggf. mit Drehen der Einbahnstraßenrichtung) ist auf Grund der örtlichen Verhältnisse in der oberen Engelsgrube (Fahrbahn 3,00 m, Gehweg tlw. nur 1,30 m, starkes Gefälle) auszuschließen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum