Auszug - Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum  

29. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 17.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/13975 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis


TOP 3.4 und TOP 3.4.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.4 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Heckroth stellt die Satzung anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Der Vorsitzende fragt unter Bezugnahme auf die Regelung der Satzung, wonach Wohnraum maximal zu 50% der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke umgenutzt werden dürfe, ob diese Aufteilung auch auf ein ganzes Gebäude mit mehreren Wohnungen bezogen werden könne, also maximal 50% der bestehenden Wohnungen in einem Gebäude vollständig für gewerbliche oder berufliche Zwecke umgenutzt werden könnten.

Herr Heckroth antwortet, dass die 50%-Regelung sich auf die interne Aufteilung abgeschlossener einzeln nutzbarer Wohneinheiten bezieht.

 

AM Ramcke sagt, dass im Vortrag gesagt worden sei, dass die entsprechenden Satzungen anderer Kommunen im Wesentlichen gleich wären. Er erkundigt sich, ob es signifikante Unterschiede oder Nuance gebe, die benannt werden könnten.

Herr Heckroth antwortet, dass dies nicht wirklich möglich sei, diese Satzungen seien fast alle identisch.

 

AM Wisotzki sagt, dass die Büroräume von Freiberuflern, die bisher tätig waren, durch die alten Regelungen abgedeckt seien.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass seine Frage eher auf neue Nutzungen abzielen würde, alte Nutzungen hätten Bestandsschutz. Er dankt für die Präsentation und für das Angebot an die baupolitischen Sprecher, die Satzung im Vorfeld zur Bauausschusssitzung vorzustellen. Er weist auf die Debatte unter TOP 1 zur Vertagung dieses TOP hin.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, TOP 3.4 und TOP 3.4.1 zu vertagen.

Der Bauausschuss stimmt einstimmig zu.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.4 - Zweckentfremdungssatzung (1554 KB)