TOP 3.1, TOP 3.1.1, TOP 3.1.2, TOP 3.1.3, TOP 3.1.4, TOP 3.1.5 und TOP 3.1.6 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.
AM Prieur übernimmt die Anträge von AM Dr. Brock und ändert den Antrag unter TOP 3.1.1 dahingehend ab, dass die Zeile „Größe Wohneinheit < 50qm & geförderter Wohnraum: Zone II wird von 0,6 erhöht auf 0,8.“ gestrichen werden soll. Der Antrag unter TOP 3.1.5 soll zurückgezogen werden.
AM Pluschkell beantragt für TOP 3.1.1 die punktweise Abstimmung.
Frau Kohlfaerber, die vom Bauausschuss das Rederecht erhalten hat, regt an, den §7 Abs. 2 der Satzung und die Anlage 6 mit dem Ziel der Verschlankung der Satzung zu streichen. Diese Bestandteile würden die Satzung nur verkomplizieren.
Herr Schulz erkundigt sich, ob die Regelungen dieser Satzung Quartierparkhäuser verhindern würden und ob es weiterhin möglich sei, in Gebieten, die eine gute Anbindung an den ÖPNV hätten, die Anzahl an Stellplätzen weiter zu reduzieren.
Herr Stolte antwortet, dass der Bau von Quartiersgaragen weiterhin möglich sei und es ebenso weiterhin möglich sei, mit einer guten Busanbindung die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren. Weiterhin führt er bezüglich der Zahl der Anträge aus, dass die LBO vorsehe, dass die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt werden sollen und die Zahlen, die die Verwaltung erarbeitet habe und der Abbildung 8 entnommen werden könnten, auch den ungefähren Bestand abbilden würden. Es gebe ein Spannungsgeld, da auf der einen Seite der Parkdruck dafür spreche, den Schlüssel zu erhöhen, aber das Bauen nicht verteuert werden solle, was gegen die Erhöhung des Schlüssels spreche. Die vorgeschlagenen Werte seien ein fachlich gut vertretbarer Weg, um mit diesem Spannungsfeld umzugehen.
AM Prieur fragt, ob bei einer Aufstockung, durch die neue Wohneinheiten geschaffen werden, neue Stellplätze nachgewiesen werden müssten.
Frau Hellwig erklärt, dass gemäß der neuesten Vollzugsbekanntmachung der LBO keine neuen Stellplätze nachgewiesen werden müssten, dies aber zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch anders gewesen sei.
Der Vorsitzende fragt, ob Frau Kohlfaerber ihren Vorschlag wiederholen könne.
Frau Kohlfaerber wiederholt ihre Vorschläge.
AM Prieur stellt den Antrag, den Abs. 2 des §7 des Satzungsentwurfs zu streichen.
AM Mählenhoff erklärt, dass sie die Streichung des §7 Abs. 2 aus Klimaschutzgründen nicht mittragen werde. Es sei möglich, sich über Details zu unterhalten, aber die Flächen müssten begrünt werden.
Herr Schröder erläutert dazu, dass der Aspekt der Begrünung und der Gliederung von Stellplatzanlagen ein Aspekt aus der LBO seien, da es in der aktuellen Diskussion darum gehe, die versiegelten Stellplatzflächen, wo möglich, zu begrünen. Eine Streichung des §7 Abs. 2 halte er daher für problematisch.
AM Kohlfaerber fragt, ob jemand ihren Vorschlag aufgreife, die Anlage 6 aus dem Entwurf zu streichen.
Es erklärt sich kein Ausschussmitglied bereit, den Vorschlag als Antrag zu übernehmen.
AM Pluschkell begründet des Antrag der SPD-Fraktion. Die Erhöhung der Stellplatzschlüssel würde zu einer Erhöhung der Mietkosten führen, daher sei man für den Vorschlag der Verwaltung.
Der Vorsitzende lässt über die Anträge abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse können dem jeweiligen TOP entnommen werden.
Der Vorsitzende lässt über den durch AM Prieur geänderten Antrag unter TOP 3.1.1 punktweise abstimmen.
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag des AM Prieur, den Abs. 2 des §7 des Satzungsentwurfs zu streichen, abstimmen.
Für den Antrag: 1 Stimme
Gegen den Antrag: 10 Stimmen
Enthaltungen: 3 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag des AM Prieur mehrheitlich ab.
AM Teschner zieht seinen Antrag unter TOP 3.1.3 zurück.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag unter TOP 3.1.4 abstimmen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag unter TOP 3.1.6 abstimmen.