Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die TOPs 4.2. und 4.3. in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses behandelt werden.

Herr Puhle macht darauf aufmerksam, dass die Anfrage von Herrn Zimmermann zuständigkeitshalber in den Schul- und Sportausschuss gehöre und der Jugendhilfeausschuss für die Schülerbeförderung nicht zuständig sei. Herr Zimmermann bedankt sich für den Hinweis und zieht die Anfrage zurück.

Der Vorsitzende berichtet, dass es kurzfristig eine Anfrage von der Stadtelternvertretung gegeben habe, die als Tischvorlage umverteilt wurde. Die Verwaltung werde sich zur kurzfristigen Beantwortung direkt mit Frau Benecke-Benbouabdellah in Verbindung setzen. Die schriftliche Beantwortung erfolgt dann in einer der nächsten Sitzungen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist. Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP 12.1 abstimmen:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Behandlung im nichtöffentlichen Teil einstimmig zu.

 

Der Vorsitzende fragt, ob weitere mündliche Anträge zur Tagesordnung gestellt werden und ob es weitere Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Dies ist nicht der Fall.

Die Tagesordnung ist damit mit den oben benannten Punkten einstimmig festgestellt.