Auszug - Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung).  

23. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 18.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/12987 Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Hellwig, Nele
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis


Der Vorsitzende regt an, den TOP für Fragen des Ausschusses aufzurufen und ihn anschließend auf die letzte Bauausschusssitzung des Jahres zu vertagen.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es in der Satzung Regelungen für Fahrradabstellanlagen gebe.

Herr Stolte bejaht dies.

 

Der Vorsitzende bittet darum, die Regeln für den Radverkehr zu erläutern.

Frau Hellwig verweist auf die Ausführungen in der Anlage 6 des Satzungstextes, in dem detailliert auf Fahrradabstellanalgen eingegangen werden.

 

AM Schöler sagt, dass bei Neubauten in den letzten Jahren durch die Baugenehmigungen auch Fahrradstellplätze geschaffen worden seien.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Verwaltung mit dem Thema Stellplätze trotz einer fehlenden Satzung gut umgegangen sei.

 

AM Prieur erklärt, dass er die Anlage zu den Fahrradabstellanlagen habe finden können, aber er nichts dazu im Satzungstext selber finde.

Frau Hellwig erläutert, dass die Herstellungspflicht sich aus dem Satzungstext ergebe, die weiteren Regelungen seien der Anlage zu entnehmen.

Der Vorsitzende weist auf den § 3 des Satzungstextes hin.

AM Prieur kritisiert, dass sich dort aber keine Größen enthalten seien.

Herr Stolte entgegnet, dass diese sich aus der Anlage des Satzungstextes ergeben würden.

 

AM Luetkens führt aus, dass es schwierig sei, sich den Zahlen und wie diese zustande kommen würden, zu nähern. Er bitte um Erläuterung, wie die Zahlen zustande kämen, sie würden für ihn wie aus der Luft gegriffen wirken. Außerdem sei es komisch, dass für den Vorwerker Friedhof aufgrund der Größe mehr Fahrradstellplätze vorgesehen seien als für die Lohmühle, dabei würden vermutlich mehr Leute zum Fußball fahren als zum Friedhof. Weiterhin sei er darüber empört, dass die Sonderschulen einen anderen Schlüssel als normale Schulen erhalten würden. Es solle Inklusion geschaffen werden, so ein Vorgehen sei ausgrenzend.

Der Vorsitzende sagt, dass die unterschiedlichen Stellplatzschlüssel fachliche Gründe haben könnten.

 

Herr Stolte bittet darum, Fragen an die Verwaltung bis zur kommenden Sitzung am 02.12.2024 zu sammeln. Diese könnten gerne auch noch per Mail eingereicht werden. Die Fragen würden bis zur Sitzung am 16.12.2024 beantwortet werden.

 

AM Pluschkell verweist auf seine Anfrage aus der Bauausschusssitzung vom 07.10.2024. Der Punkt, wie eBikes sicher untergebracht werden könnten sei noch offen. Außerdem wolle er wissen, ob die Pflanzgebote aus der Stellplatzsatzung rechtlich überhaupt durchführbar seien.

Frau Hellwig antwortet, dass sich die Regelungen zur Bepflanzung von Stellplätzen aus der LBO ergeben würden. Das Vorgehen sei rechtlich einwandfrei.

Herr Schröder ergänzt, dass dies möglich sei, da es nur für alle neuen Vorhaben gelte.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass das Thema eBikes und Lastenfahrräder noch nicht in der Form angesprochen seien, wie das mit den Vorstellungen einer Verkehrswende verbunden werde. Er bittet darum, dies in der nächsten Sitzung zu berücksichtigen.

 

AM Prieur fragt, ob Radstellplätze auch ablösbar seien, da der § 8 keinen Radverkehr erwähne.

AM Luetkens antwortet, dass sich die Ablösesummen auf die Zonen, nicht die Verkehrsarten beziehen würden.

 

Der Vorsitzende beantragt, TOP 3.1 und TOP 3.1.1 auf die Bauausschusssitzung am 16.12.2024 zu vertagen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum