Auszug - Mündliche Anfrage von AM Mauritz bezgl. der Mitführungspflicht von Straßenkarten in Taxi-Fahrzeugen gemäß Taxiverordnung  

8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.4.5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

AM Mauritz teilt mit, dass es laut Taxiverordnung verpflichtend sei, eine Mitführungspflicht von Straßenkarten in Taxi-Fahrzeugen mitzuführen. Im digitalen Zeitalter hält AM Mauritz diese Mitführungspflicht für obsolet. Dennoch sei AM Mauritz Fälle bekannt, wo ein nicht vorhandener Stadtplan im Taxi-Fahrzeug zur einem Bußgeld geführt habe.

 

Frau Wöhlk teilt mit, dass ein Verzicht nur möglich sei, wenn die zur Grunde liegende Verordnung geändert würde. Ansonsten würde entsprechend geahndet.  

 

AM Marx berichtet, dass im Zuge der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vor ca. 3 Jahren, die sog. Ortskundeprüfung für angehende Taxifahrer:innen entfallen sei. In diesem Zusammenhang sei es gemäß einem Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Taxi-Fahrzeuge entweder mit Kartenmaterial oder einem Navigationsgerät ausgestattet sein müssen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.