Auszug - Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur Fällung bzw. alternativ dem erheblichen Rückschnitt des Baumes vor dem Mehrfamilienhaus Nr. 24 in der Folke-Bernadotte-Str. 24  

8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.4.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 17.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13569 Anfrage des AM Rolf Müller (FDP) zur Fällung bzw. alternativ dem erheblichen Rückschnitt des Baumes vor dem Mehrfamilienhaus Nr. 24 in der Folke-Bernadotte-Str. 24
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerlach-Zapf berichtet über den aktuellen Sachstand.

Es handelt sich bei dem genannten Baum um ein Feldahorn. Die Mitarbeiter:innen der untere Naturschutzbehörde prüfen zurzeit inwieweit die Baumart gemäß § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sei und ob in Falle einer möglichen Beschneidung oder Fällung im Vorwege eine Genehmigungsverpflichtung vorliegen müsse.

 

Sollte bei der Eigentümerversammlung eine Fällung oder Beschneidung des Baumes tatsächlich beschlossen werden, kann Frau Gerlach-Zapf nur dringend darauf hinweisen, dass im Vorwege ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden sollte. 

 

Die untere Naturschutzbehörde würde dann mit Hilfe eines Sachverständigen prüfen, ob es einer Genehmigung bedarf und ob eine Genehmigung erteilt werden könnte.

 

AM Müller teilt mit, dass es in diesem genannten Bezirk weitere Bäume beträfe. Zudem fragt AM Müller, welche Konsequenzen eine Fällung oder Beschneidung von geschützten Bäumen ohne vorherige Genehmigung habe.

 

Frau von Gerlach-Zapf antwortet, dass ein Baum, welcher unter der Genehmigungspflicht des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes fallen würde, ohne Genehmigung beschnitten oder gefällt werden sollte, ein Bußgeldtatbestand sei und zudem ein Ausgleich gefordert werden könne.  

 

Die Frage von AM Schüler bezüglich möglicher proaktive Maßnahmen seitens der Hansestadt Lübeck beantwortet Frau Gerlach-Zapf mit dem Hinweis, dass die untere Naturschutzbehörde nicht im Vorwege tätig werden könne.

 

AM Menz erkundigt sich nach dem Sachstand der Verbesserung der Baumschutzsatzung. Zudem bitten AM Menz und AM Höfel bei der Verbesserung der Baumschutzsatzung sowohl ein Kontrollinstrument bezüglich der Anzahl der Bäume als auch einen sogenannten vorbeugenden Baumschutz einzuführen.

 

Frau von Gerlach-Zapf teilt es mit, dass an der Verbesserung der Baumschutzsatzung zurzeit noch gearbeitet wird.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass sie davon ausgehe, dass sich die Mitglieder:inner der Eigentümerversammlung bei entsprechenden Beschluss an die untere Naturschutzbehörde wenden würden.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.
 


Beschluss:

Sieht die Stadt (ggf UNB) in der Angelegenheit zur Fällung bzw. alternativ dem erheblichen Rückschnitt des Baumes vor dem Mehrfamilienhaus Nr. 24 in der Folke-Bernadotte-Str. 24 Möglichkeiten zum Eingriff?
 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum