Auszug - Gast Sandra Krüger Stadtgrün und Verkehr zum Thema Bodenindikatoren für Sehbehinderte  

Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen
TOP: Ö 3
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Frau Sandra Krüger (Stadtgrün und Verkehr) stellt Musterblätter vor für Bodenindikatoren an gesicherten (mit Ampel) und ungesicherten (ohne Ampel) Querungen. Es wird unteranderem erwähnt, dass die DIN (32984) in einigen Punkten Flexibel ist was die Größen / Abstände angeht.

Frau Krüger stellt zuerst das Blindenleisystem an signalisierten Querungen (Ampeln) vor.

Es werden die Größenangaben erklärt sowie die Ausrichtung der Bodenplatten.

Bei einer reinen Fußgänger-Ampel wird darauf geachtet, dass die Bodenrillen einmal

Waagerecht (für Rollstuhlfahrer) und einmal Senkrecht (für Seheingeschränkte) platziert werden. Für Rollstuhlfahrer wird der Bordstein ebenerdig sein. Für Seheingeschränkte wird eine Bordsteinkante von min. 3 cm Höhe benötigt.

Peter Jugert fragt wie es bei Verkehrsinseln geregelt wird.

Frau Krüger erklärt, dass es darauf ankommt, ob es eine gesicherte- oder

Ungesicherte Querung ist. Es spielen Faktoren mit rein wie bspw. die Breite der

Verkehrsinsel. Frau Krüger erzählt auch, dass bei farblichen Problemen wie einer gleichen Farbe von Leitplatten und Fußweg, anders farbige Leitplatten eingesetzt werden können.

Es wird die Bordsteinhöhe angesprochen, wenn eine getrennte Führung an Ampeln vorliegt. Die BSH liegt bei 3cm für Sehbeeinträchtigte und bei 0cm für Rollstuhlfahrer.

Heike Mattes möchte wissen, warum die BSH nicht komplett auf 0cm gesetzt wird.

Frau Krüger weist darauf hin, dass die Sehbeeinträchtigten für Ihren Blindenstock eine BSH von 3cm benötigen. Es werden noch weitere Modelle bei unterschiedlichen

Querungen erläutert.

Frau Krüger spricht das Kleinpflaster Radweg Problem bei der Bahnhofsbrücke an, welches mit dem ADFC diskutiert wurde. Laut DIN kann ab einer Radwegbreite von 2,5m ein Kleinpflasterstreifen über den Radweg verlegt werden.

Peter Jugert interessiert es, ob der Bauausschuss zustimmen muss.

Frau Krüger muss nicht mit dem Bauausschuss reden bzgl. der Musterblätter. Die Muster sind nur für Neuplanungen gedacht. Es kostet nichts extra, da es im Plan steht.

Heike Mattes weist darauf hin, dass Seheingeschränkte eine Schulung machen können bzgl. baulicher Maßnahmen bspw. Bordsteinhöhe etc.

 

Der Behindertenbeirat bedankt sich ausführlich bei Frau Krüger und lobt Sie für die gut

Strukturierten Erklärungen und Ihre Mühe.