Auszug - Weitere Antworten während der Sitzung  

5. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll


 

6.1.2 Parkhäuser am Hbf (Herr Ramcke) – 5.061

TOP 6.2.1 am 04.09.2023 (VO/2023/12426)

Laut Artikel der LN vom 09.08.2023, werden unterschiedliche Gründe zur Ablehnung der Bundesförderung für das Parkhaus direkt am Gleis 1 angegeben, seitens der Bauverwaltung heißt es: „Es habe eine hohe Anzahl an Förderanträgen gegeben, die nicht alle positiv beschieden werden konnten“ und seitens unseres MdBs, Bruno Hönel, heißt es: „Wegen fehlender Barrierefreiheit ist dieser Standort nicht förderfähig gewesen“.

 

Hierzu folgende Fragen:

1. Wie kommt es zu den unterschiedlichen Aussagen bezüglich der abgelehnten Förderung?

 

2. War die Bauverwaltung nicht über die Gründe seitens des Fördermittelgebers informiert worden?

 

3. Und warum wurde hier in der Planung nicht auf die Barrierefreiheit geachtet?

 

4. Wird es eine Anpassung bei der Planung und damit einen weiteren Antrag auf Förderung geben, wenn ja, wie schaut hier der Zeitplan aus?

 

Antwort

1. Wie kommt es zu den unterschiedlichen Aussagen bezüglich der abgelehnten Förderung?

Die Nachfrage kann von der Hansestadt Lübeck nicht abschließend beantwortet werden, da hier lediglich die Rückmeldung des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) vorliegt, dass das Förderprogramm durch zu viele Anträge überzeichnet war. Auf welcher Grundlage die Aussagen des MdBs Bruno Hönel getätigt wurden, ist nicht bekannt.

 

2. War die Bauverwaltung nicht über die Gründe seitens des Fördermittelgebers informiert worden?

Die KWL GmbH wurde als Antragstellerin am 19.07.2023 per Mail vom BALM darüber informiert, dass eine Berücksichtigung der Projektskizze für das Fahrradparkhaus direkt am Bahnhof aufgrund der o.g. Überzeichnung nicht möglich sei. Inhaltliche Beweggründe wurden vom BALM nicht aufgeführt.

 

3. Und warum wurde hier in der Planung nicht auf die Barrierefreiheit geachtet?

Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation. Die Barrierefreiheit wird selbstverständlich beachtet und in den Planungen stets berücksichtigt. Dies wurde auch beim Förderaufruf so von der KWL GmbH gegenüber dem BALM angegeben.

 

4. Wird es eine Anpassung bei der Planung und damit einen weiteren Antrag auf Förderung geben, wenn ja, wie schaut hier der Zeitplan aus?

Das Vorhaben wird durch die NAH.SH (Landesmittel) gefördert. Zudem wird eine Komplementärförderung durch das Förderprogramm Stadt und Land (Bundesmittel) angestrebt. Die Verwaltung wird zeitnah umfassend zu den Entwicklungen des Fahrradparkens am Hauptbahnhof berichten.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.3 Radwege entlang des Elbe-Lübeck-Kanals (Herr Milleville) – 5.660

TOP 6.2.3 am 04.09.2023 (VO/2023/12468)

1.) Gibt es bei der Stadt Bestrebungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur des Elbe-Lübeck-Kanals südlich der Possehlbrücke und bis zur Stadtgrenze? Wenn ja, welche?

 

2.) Wie sind die Besitzverhältnisse bzw. Unterhaltsverpflichtungen für diese Wege geregelt? Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt auf die Radinfrastruktur (Radfernweg Alte Salzstraße), die als Wirtschaftswege im Verantwortungsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt der Kanalverwaltung liegen?

 

3.)Im Zuge der Sanierung und des Ausbaus der Bahnstrecke im Rahmen des Fehmarnbeltprojektes soll die Kanalbrücke Genin/Buntekuh erneuert werden.

Welche Anforderungen hat die Stadt bzgl. der Radwegführung bei der Bahn angemeldet?

 

4.) Gibt es Pläne, die Rampen dieser Querung für Fuß- und Radverkehr zu verbessern? Wird dabei die vorhandene Rampe der stillgelegten Eisenbahntrasse (Richtung Possehlbrücke) auf der Ostseite berücksichtigt? Welche Möglichkeit werden auf der Westseite gesehen, die Rampensituation zu verbessern? Ist eine ergänzende Wegführung entlang der Lärmschutzwand zum Laubenweg möglich, um die Stadtteile Buntekuh und St. Lorenz Süd besser anzubinden?

Was ist mit der im B-Plan Roter Löwe hinterlegten und z.T. abgängigen Lärmschutzwand nach Bau neuer Lärmschutzwände im Zuge des Ausbaus der Strecke der Fehmarnbeltquerung geplant?

 

5.) Gibt es Pläne einer weiteren Rampe zum östlichen Radweg von der Geniner Str. in Höhe der Ampelanlage "Hinter den Kirschkaten" um die Anbindung der Geniner Gewerbegebiete zu verbessern?

 

Antwort

1.) Gibt es bei der Stadt Bestrebungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur des Elbe-Lübeck-Kanals südlich der Possehlbrücke und bis zur Stadtgrenze? Wenn ja, welche?

Der Abschnitt zwischen Straßenbrücke Genin und Eisenbahnbrücke Moisling soll grundhaft erneuert werden, die Ausführung der Arbeiten wird voraussichtlich ab dem Frühjahr 2024 erfolgen.

Der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke Moisling und Krummesse soll vom mittigen Bewuchs sukzessive durch Fremdfirmen befreit werden. Diese Arbeiten sollen in Kürze beginnen. Außerdem wird ein Rückschnitt von Grünbewuchs auf stadteigenen Flächen vorgenommen.

 

2.) Wie sind die Besitzverhältnisse bzw. Unterhaltsverpflichtungen für diese Wege geregelt? Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt auf die Radinfrastruktur (Radfernweg Alte Salzstraße), die als Wirtschaftswege im Verantwortungsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt der Kanalverwaltung liegen?

Die Wege am Elbe-Lübeck-Kanal sind in der Verwaltung des Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg und dienen für Unterhaltungsarbeiten. Es wurde mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr ein Gestattungsvertrag geschlossen. Im Vertrag wurde geregelt, dass der Weg von Stadtgrün und Verkehr unterhalten wird und auch die Verkehrssicherheit übernommen wird.

 

3.) Im Zuge der Sanierung und des Ausbaus der Bahnstrecke im Rahmen des Fehmarnbeltprojektes soll die Kanalbrücke Genin/Buntekuh erneuert werden. Welche Anforderungen hat die Stadt bzgl. der Radwegführung bei der Bahn angemeldet?

Im Rahmen der ersten Abstimmungen zu den Randbedingungen und Verlangen der Kreuzungspartner wurde an die DB Netz AG der Bedarf einer Geh- und Radwegbreite von 4,00 m gemeldet. Die Planung der Maßnahme hat seitens der DB Netz AG nunmehr begonnen.

 

4.) Gibt es Pläne, die Rampen dieser Querung für Fuß- und Radverkehr zu verbessern? Wird dabei die vorhandene Rampe der stillgelegten Eisenbahntrasse (Richtung Possehlbrücke) auf der Ostseite berücksichtigt? Welche Möglichkeit werden auf der Westseite gesehen, die Rampensituation zu verbessern? Ist eine ergänzende Wegführung entlang der Lärmschutzwand zum Laubenweg möglich, um die Stadtteile Buntekuh und St. Lorenz Süd besser anzubinden?

Was ist mit der im B-Plan Roter Löwe hinterlegten und z.T. abgängigen Lärmschutzwand nach Bau neuer Lärmschutzwände im Zuge des Ausbaus der Strecke der Fehmarnbeltquerung geplant?

Zur Verbesserung der Rampen liegen uns keine Erkenntnisse vor, mit der Brückenplanung ist aber auch gerade erst begonnen worden. Die Flächen auf der Westseite der Brücke gehören größtenteils der Hansestadt Lübeck. Es müsste geprüft werden, ob genügend Flächen für barrierefreie Rampen (z.B. wie auf der Nordseite der Possehlbrücke) zur Verfügung stehen. Zur Verbindung der Stadtteile Buntekuh und St. Lorenz-Süd besteht parallel zu einem möglichen Weg an der Lärmschutzwand bereits der Laubenweg, der gut ausgebaut und verkehrsarm ist. Nach Herstellung der neuen Lärmschutzwand im Zuge des Ausbaus FFBQ wird die Lärmschutzwand Roter Löwe abgebrochen. Derzeit werden nur noch Arbeiten zur Sicherung der Standsicherheit durchgeführt.

 

5.) Gibt es Pläne einer weiteren Rampe zum östlichen Radweg von der Geniner Str. in Höhe der Ampelanlage "Hinter den Kirschkaten" um die Anbindung der Geniner Gewerbegebiete zu verbessern?

Die Geniner Straße wird zwischen Siemensstraße und Hinter den Kirschkaten ausgebaut, es entstehen zeitnah gemeinsame Geh- und Radwege in einer ERA-konformen Breite mit einer sicheren beidseitigen Führung des Radverkehrs im Einrichtungsradverkehr. Der Bau einer Rampe zwischen Geniner Straße und Weg am Elbe-Lübeck-Kanal wurde daher und aus naturschutzrechtlichen Gründen zurückgestellt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4 B-Pläne nach §13b BauGB (Herr Luetkens) – 5.610

TOP 6.2.2 am 18.09.2023 (VO/2023/12520)

Folgendes Urteil für Lübeck: §13bBauGB verstößt gegen Unionsrecht:

https://www.bverwg.de/pm/2023/59

 

1) Wie viele und welche Bebauungspläne wurden in den vergangenen fünf Jahren nach §13b BauGB beschlossen (bitte einzeln aufführen).

 

2) Welche Bedeutung hat das Urteil https://www.bverwg.de/pm/2023/59 für in Lübeck nach §13b BauGB ergangene Bebauungspläne bis einschließlich heute?

 

3) Gibt es Bebauungspläne in Lübeck, bei denen nun nachträglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss und wird?

 

Antwort

1) Wie viele und welche Bebauungspläne wurden in den vergangenen fünf Jahren nach §13b BauGB beschlossen (bitte einzeln aufführen).

Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB wurden für fünf Bebauungspläne beschlossen:

B-Plan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –

B-Plan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –

B-Plan 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld –

B-Plan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel –

B-Plan 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße –

 

Als Satzung beschlossen wurden:

B-Plan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –

B-Plan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –

 

In Kraft gesetzt wurde:

B-Plan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –

 

2) Welche Bedeutung hat das Urteil https://www.bverwg.de/pm/2023/59 für in Lübeck nach §13b BauGB ergangene Bebauungspläne bis einschließlich heute?

Folgende Bebauungspläne werden im laufendem Verfahren in das Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes und ggf. erforderlicher Änderung des Flächennutzungsplanes überführt:

B-Plan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –

B-Plan 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld –

B-Plan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel –

B-Plan 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße –

 

Für die Bebauungspläne 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –,11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld – und 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße – muss zusätzlich ein FNP-Änderungsverfahren durchgeführt werden.

 

Für den B-Plan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – wird ein ergänzendes Verfahren zur Heilung eingeleitet.

Hierbei wird die Verfahrensart zur Aufstellung des B-Plans vom beschleunigten Verfahren in das Regelverfahren umgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erneut eingeschränkt durchgeführt. Die Erstellung der Umweltprüfung und des Umweltberichts wurde bereits in Auftrag gegeben.

Parallel wird das Verfahren zur 144. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Es ist davon auszugehen, dass die Auslegungsbeschlüsse für die Bauleitplanverfahren im ersten Halbjahr 2024 gefasst werden können.

 

3) Gibt es Bebauungspläne in Lübeck, bei denen nun nachträglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss und wird?

Für sämtliche im Verfahren nach § 13b aufgestellten bzw. in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB beauftragt:

B-Plan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –

B-Plan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –

B-Plan 11.03.00 – Wulfsdorf / Karkfeld –

B-Plan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel –

B-Plan 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße –

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 Sachstand Verkehrsschule am Meesenring (Frau Hildebrand)

TOP 6.2.5 am 07.02.2022 (VO/2022/10831)

Die Jugendverkehrsschule am Meesenring bedarf dringend einer Sanierung. Hierzu wurde bereits im Jugendhilfeausschuss berichtet und erste Pläne präsentiert. Auch wurden im Lübecker Haushalt 2022 für das Projekt Gelder bereitgestellt.

 

-     Wer ist für die zügige Umsetzung des Projektes verantwortlich?

-     Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahme?

 

Antwort

Die KWL ist für die Umsetzung des Projektes Jugendverkehrsschule in Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck zuständig. Die Sanierung der Fahrbahn wurde im Sommer 2023 abgeschlossen. Der Lehrbetrieb wurde wieder aufgenommen.

Für das neu zu erstellende Gebäude war im Jahre 2022 eine eingeschossige Lösung erarbeitet worden. Im August 2022 wurde die VO/2022/11132 der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf Marli durch die Ausschüsse angenommen und das Raumprogramm um Flächen für einen Jugendtreff erweitert. Die EW-Bau für das zweigeschossige Gebäude ist fertiggestellt und wird in den Gremienlauf gebracht. Nach erfolgter Projektfreigabe wird der Bauantrag gestellt, die Ausführungsplanung erstellt und im Anschluss die Vergabe vorbereitet und durchgeführt. Die Bauausführung soll nach derzeitigem Terminplan 2025 abgeschlossen sein.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 Temperaturregelung im Bürgerschaftssaal (Herr Lötsch)

TOP 6.2.1 am 05.09.2022 (VO/2022/11404)

Warum ist es nicht möglich, die Temperatur der Klimaanlage im Bürgerschaftssaal zu regeln?

Welcher Aufwand ist nötig, um die Temperatur der Klimaanlage zu regeln?

 

Antwort

Die aktuelle Anlage und dessen Regelung hat aktuell die Schwachstelle, träge auf stark schwankende Außentemperaturen zu reagieren. Das GMHL erfasst derzeit per Langzeitmessung Temperaturdaten, um auf der Grundlage dieser Ergebnisse Maßnahme zur Verbesserung dieses Zustands durch Optimierung der Steuerung zu planen und umzusetzen. Aktuell gehen wir davon aus, erste Maßnahmen in Q1/2024 umzusetzen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.7 Heizkosten 2022 (Herr Pluschkell)

TOP 6.2.4 am 06.03.2023 (VO/2023/12002)

Seitens der Hansestadt Lübeck wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Heizkosten in öffentlichen Gebäuden umgesetzt. Dazu gehörte auch die Absenkung von Raumtemperaturen während der Schließung von Dienstgebäuden und Schulen. Dieses vorausgeschickt, frage ich:

  1.                                          Wie wurde die Absenkung der Raumtemperaturen während der Schließungszeiten organisiert (zentral, Heizkörper, anders)?
  2.                                          Welche Arbeiten waren hierfür erforderlich?
  3.                                          Wie erfolgreich waren die Einsparbemühungen? Gab es Gebäude, in denen die geplante Absenkung nicht realisiert werden konnte?
  4.                                          Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Verwaltung für künftige Einsparmaßnahmen während der Ferien bzw. Betriebsferien?

 

Antwort

1.Wie wurde die Absenkung der Raumtemperaturen während der Schließungszeiten organisiert (zentral, Heizkörper, anders)?

Die Umsetzung des abgesenkten Heizbetriebes befindet sich weitestgehend in der Zuständigkeit der GMHL-Hausmeisterdienste, die bei Bedarf fachlich durch den GMHL-Objektservice und des GMHL-Energiemanagements begleitet werden. Die Absenkung der Raumtemperaturen wurde überwiegend von den Hausmeister:innen über die Bedienung der Heizkörperventile im Rahmen von Gebäude-Begehungen mit Raumtemperatur-Messgeräten vorgenommen.

Des Weiteren wurden die Mitarbeitenden der Verwaltung / Gebäudenutzenden über eine Checkliste im Rahmen einer Intranet-Informationskampagne „Energiesparen am Arbeitsplatz“ zum bedarfsgerechten Heizen insbesondere auch in Abwesenheit der Mitarbeitenden sensibilisiert.

 

2. Welche Arbeiten waren hierfür erforderlich?

Neben den unter der Antwort zu Frage 1 durchgeführten Arbeiten wurde eine Schulungsreihe der Hausmeister:innen als „Energiebeauftragte vor Ort“ durch das GMHL-Energiemanagement initialisiert.

 

3. Wie erfolgreich waren die Einsparbemühungen? Gab es Gebäude, in denen die geplante Absenkung nicht realisiert werden konnte?

Bei den GMHL-Energiedatenbilanzierungen handelt es sich weitestgehend um monatliche Verbrauchsauswertungen. Daher ist eine differenzierte Betrachtung/ Auswertung des Einspareffektes mit unserem aktuellen Stand der Energiedatenerfassung nicht möglich.

Insgesamt ist aber für den gesamten Monat Dezember 2022 ein witterungsbereinigter Einspartrend von Wärmeenergie in Höhe von ca. 9% und Strom ca. 8% zu verzeichnen. Betrachtet man explizit die Verwaltungsgebäude, so zeichnete sich hierbei eine witterungsbereinigte Wärme-Einsparung von ca. 12 % und Stromeinsparung von ca. 19% ab. Diese Trendwerte wurden anhand des Energiekrisenmonitoring ermittelt, welches aktuell ein Portfolio von ca. 70 Liegenschaften mit insgesamt 230 Gebäuden umfasst, die ca. 75 % des gesamten Endenergiebedarfs ausmachen.

 

4. Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Verwaltung für künftige Einsparmaßnahmen während der Ferien bzw. Betriebsferien?

-          Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem GMHL und dem Bereich Schule & Sport (4.401) mit dem gemeinsamen Ziel, mehr Nutzungstransparenz und eine -optimierung im Sinne einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung für die Schulstandorte zu erreichen.

-          detailliertere Einbindung der Stadtwerke im Rahmen von Energiedienstleistungen (Wärme-Liefer-Contracting), die auch teilweise die zentrale Heizungsregelung in Ihren Leistungsgrenzen beinhalten.

-          Ausbau der liegenschaftsbezogenen, individuellen Schulungen und Einweisungen der Hausmeister:innen im Bereich der Wärmeversorgung/ zentrale MSR-Technik (Aufgrund des Personalmangels im Bereich Objektservice und Energiemanagement aktuell nur äußerst eingeschränkt möglich)

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.