Auszug - Ladeinfrastrukturkonzept - Verkehrsentwicklungsplan Teilgutachten  

6. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12651 Ladeinfrastrukturkonzept - Verkehrsentwicklungsplan Teilgutachten
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schulz, Felix
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem TOP reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Ramcke, Herr Stolte, Herr Schulz, AM Prieur, AM Sellerbeck und AM Pluschkell.

 

AM Pluschkell stellt den Änderungsantrag, dass die Formulierung „in der Regel“ im Beschlusspunkt 2 des Beschlussvorschlags durch die Formulierung „nach Möglichkeit“ ersetzt werde.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herrn Pluschkell abstimmen.

Für den Antrag: 15 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

 

 


Beschluss:


Die Bürgerschaft nimmt das Ladeinfrastrukturkonzept als Teilgutachten des Verkehrsentwicklungsplans (Bericht siehe Anlage) zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt,

  1. den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum und auf Flächen, die sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck befinden, bedarfsgerecht gemäß der Bedarfsprognose (Medium-Szenario) voranzutreiben.
  2. den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorausschauend und zukunftsfähig gemäß den dargestellten Standortkriterien und nur dort, wo das Parken geordnet und mittelfristig keine Überformung des öffentlichen Raumes zu erwarten ist, zu planen. In städtebaulich verdichteten Gebieten (z. B. Gründerzeitquartieren) sollen öffentlich zugängliche Ladestationen in der Regel nach Möglichkeit nicht dezentral im öffentlichen Straßenraum, sondern konzentriert an geeigneten Standorten im Umfeld errichtet werden.
  3. Parkstände mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW (Normalladepunkt) im öffentlichen Straßenraum wie folgt zu beschildern:

Zeichen 314 Parken, Zusatzzeichen 1010-66 EmoG (Pkw mit Stecker). Zusatzzeichen 1053-54 („während des Ladevorgangs“) und Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe) mit 3 Std + Zeitangabe von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Zusatzzeichen 1040-31). Parkstände mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW (Schnellladepunkt) im öffentlichen Straßenraum wie folgt zu beschildern: Zeichen 314 Parken, Zusatzzeichen 1010-66 EmoG (Pkw mit Stecker). Zusatzzeichen 1053-54 („während des Ladevorgangs“) und Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe) mit 2 Std + Zeitangabe von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Zusatzzeichen 1040-31).

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des geänderten Beschlussvorschlags zu beschließen.