Auszug - 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020 in der Fassung vom 16.10.2022 und des dazugehörigen Straßenverzeichnisses  

4. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.3
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2023/12653 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 02.12.2020 in der Fassung vom 16.10.2022 und des dazugehörigen Straßenverzeichnisses
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Martsch, Tino
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zahn hinterfragt die erneute Anpassung und möchte wissen, warum wieder umgestellt wird.

Herr Mucha erläutert, dass der Gerichtsbeschluss nicht rechtssicher in die Praxis bei der Ge-bührenveranlagung umgesetzt werden konnte. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zufolge soll die Abrechnung quartalsweise erfolgen. Quartalsgebührenveranlagung führt aber zu erheblichen rechtlichen und steuerlichen Problemen. Mit erneuter Umstellung auf Quartalsabschläge und jährlicher Veranlagung werde dieses Problem geheilt und der Intention des VG Schleswig entsprochen. Die neue Vorgehensweise ist mit dem Bereich Recht der HL abgestimmt.

 


Beschluss:


Die als Anlage 1 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und das als Anlage 1a beigefügte Straßenverzeichnis werden beschlossen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.