Auszug - Fraktion SPD & FW: Antrag: Mietwohnungen schützen in St. Lorenz und ganz Lübeck!  

4. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 09.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der VHS Falkenplatz
Ort: Aula VHS Falkenplatz
VO/2023/12503 Fraktion SPD & FW: Dringlichkeitsantrag: Mietwohnungen schützen in St. Lorenz und ganz Lübeck!
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Zu diesem TOP reden AM Mählenhoff, AM Lötsch, AM Pluschkell, Senatorin Hagen, Herr Schröder und wieder AM Pluschkell.

 

AM Mählenhoff beantragt punktweise Abstimmung.


 


Beschluss:

1. Für die in der Anlage 4 und 5 umgrenzten Bereiche entlang der Artlenburger Straße

und der südlichen Bornhövedstraße sind Bebauungspläne aufzustellen.

2. Der Bebauungsplan 04.06.03 ist für den in der Anlage 3 umgrenzten Bereich entlang

der Ziegelstraße zu ändern.

3. Die Geltungsbereiche sind ggf. gemäß fachlicher Einschätzung des Bereichs

Stadtplanung und Bauordnung anzupassen. Ziel der Bebauungspläne ist jeweils der

weitgehende Ausschluss von gewerblichen Ferienwohnungen, um insbesondere die

zunehmende Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern.

4. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen.

5. Für die in der Anlage 1 und 2 umgrenzten Bereich ist zu erläutern, ob hier ergänzend

zu den bestehenden Bestimmungen im B-Plan 03.56.00 weitere Festsetzungen

erforderlich sind, um eine Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu

verhindern.

6. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Stadtteile St. Lorenz Süd und

St. Lorenz Nord sowie ggf. für weitere altstadtnahe Stadtteile eine „Soziale

Erhaltungsverordnung“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

erlassen werden kann.

 


 


 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 1 des Antrags abstimmen.

Für den Antrag: 7

Gegen den Antrag: 6

Enthaltungen:  1

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 1 des Antrags.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 2 des Antrags abstimmen.

Für den Antrag: 8

Gegen den Antrag: 5

Enthaltungen:  1

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 2 des Antrags.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 3 des Antrags abstimmen.

Für den Antrag: 8

Gegen den Antrag: 5

Enthaltungen:  1

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 3 des Antrags.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 4 des Antrags abstimmen.

Für den Antrag: 8

Gegen den Antrag: 5

Enthaltungen:  1

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 4 des Antrags.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 5 des Antrags abstimmen.

Für den Antrag: 8

Gegen den Antrag: 5

Enthaltungen:  1

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 5 des Antrags.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 6 des Antrags abstimmen.

Für den Antrag: 13

Gegen den Antrag: 0

Enthaltungen:  1

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß Punkt 6 des Antrags.