Auszug - Mündliche Mitteilung (2.830): Sachstand Skateanlage Travemünde  

3. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.4.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll


Herr Kirchhoff stellt den Sachstand der Maßnahme vor:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat die Verwaltung mit der Erstellung einer Standortbeurteilung sowie einem Finanzierungskonzept für den Neubau einer Skateranlage in Lübeck-Travemünde im Jahr 2022 beauftragt. Der entsprechende Auftrag zur Realisierung erging an den Fachbereich 2/Kurbetrieb Travemünde.

 

Zunächst begann die Suche nach potentiellen Flächen für eine Skaterbahn in Travemünde.

Die nachgenannten zwei Flächen kamen in die engere Wahl. Das Leuchtenfeld schied aus Kostengründen aus, da der Lärmschutz deutlich teurer werden würde, als die Anlage selbst. Aufgrund der Lage im Inneren Kurgebiet müsste eine Einhausung für die Skateanlage errichtet werden.

 

Der Lotsenberg, als ehemaliger Betriebshof von Stadtgrün und Verkehr, wäre als Standort geeignet. Aufgrund der Lage im Kurgebiet sind jedoch, um das in der Nähe befindliche Wohngebiet zu schützen, Lärmschutzwände vorzusehen.

 

Die Kosten für eine Realisierung des Vorhabens am Standort Lotsenberg setzen sich aus ca. 200.000,- EUR für die Planung und 1.800.000,- EUR für die Erstellung der Anlage zusammen. Die entsprechenden Finanzen wurden im Wirtschaftsplan 2023 und 2024 des Kurbetriebes eingestellt.

 

Eine im Juni 2023 gestellte Bauvoranfrage wurde im August 2023 beantwortet. Um das Baugenehmigungsverfahren einleiten zu können, müssen folgende Gutachten beigebracht werden:

  • Eingriffsbeurteilung
  • Ausgleichsbilanzierung
  • Baumkundlicher Bericht (Gelände mittlerweile stark überkront, netto Nutzfläche kleiner)
  • Potentialanalyse zum Artenschutz Fokus Brutvögel
  • Ergänzung des Lärmgutachtens bzgl. Wirkung des Kletterparks, erhöhte Taktfrequenz Bahn
  • Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck „Ruhiges Wohngebiet“ Prüfung ob Lärmbelastung zulässig ist (die Anwohnerschaft hat eine Bürgerinitiative gegründet und droht mit Klage)

 

Als nächster Projektschritt erfolgt die Beauftragung von Fachplanern zur Erstellung der geforderten Gutachten für das folgende Baugenehmigungsverfahren.

 

 

Es reden dazu, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen AM Mauritz, Herr Kirchhoff, AM Ramcke, und AM Lange.

 

AM Lange bittet darum, den mündlich vorgetragenen Bericht schriftlich zur Protokoll zu geben.

Herr Kirchhoff sagt dies zu.

 

AM Mauritz bittet um einen erneuten Sachstand, wenn die Fachplaner ihre Prüfungen abgeschlossen haben.

Herr Kirchhoff sagt zu, dies im Wirtschaftsausschuss und im Bauausschuss vorzustellen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.