Auszug - Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"  

Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 28.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2023/12438 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Jannsen, Birgit
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Stolzenberg erläutert den Anlass der Sondersitzung: Die Beratung über den Bericht (VO/2023/12438) vor der nächsten Sitzung der Bürgerschaft am 31.08.2023.

 

Hr. Dr. Junghans bekräftigt, dass sich der Kulturausschuss stets zum denkmalverträglichen Neubau des Buddenbrookhauses bekannt habe. Er bezweifelt, dass die Anwohner:innen in Bezug auf deren für den Bau des Treppenhauses notwendige Zustimmung hinlänglich kontaktiert worden seien und erwünscht eine intensivere Auseinandersetzung mit weiteren Varianten zur Umsetzung (die Treppenführung über den ohnehin zerstörten Bereich sowie die Erschließung des Kellers nur hinter dem Haus Mengstr. 4).

 

Der AV stellt seine Fragen zu der Vorlage vor und bittet um deren Beantwortung durch die anwesenden Mitglieder der Verwaltung:

1)      Wann ein weiterer Termin des Expert:innengremiums stattfinde?

2)      Ob für die Umplanung des Treppenhauses die vorherige Zustimmung der Fördermittelgebenden notwendig sei?

3)      Ob die Gründe für die Zustimmung der Anlieger:innen erläutert werden könnten?

4)      Ob der Lageplan incl. Bebauungsgrenzen und die Hofordnung zur Nutzung des Blockinnenbereiches vorgelegt werden könne?

5)      Ob die Sanierung im Bestand ohne die bisher zugesagten Fördermittel bzw. mithilfe anderer Fördermittel möglich wäre?

6)      Warum vom Bereich Denkmalpflege eine thermische Konservierung bei Nichtnutzung des Kellers gefordert werde?

7)      Ob weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Sanierungsgebiet (§ 136 ff. BauGB), in dem die Gebäude Mengstr. 4 und 6 excl. des Blockinnenbereiches liegen, zur Verfügung gestellt werden könnten?

 

Hinsichtlich der thermischen Konservierung (zu Frage 6) weist AM Ehrich auf diesbezügliche Versäumnisse beim Kranenkonvent hin.

 

Hr. Dr. von Stockhausen erläutert das Vorgehen der Verwaltung, um für die Realisierung einer baulichen Variante mit Kellererschließung von den Anwohner:innen die Zustimmung zur Änderung der Grunddienstbarkeiten zu erhalten. Nach intensiver, persönlicher Ansprache und der Durchführung einer Informationsveranstaltung für Anwohner:innen haben derzeit vier von 18 Parteien deren Zustimmung notariell beurkundet. 

 

Fr. Dr. Heuer führt ergänzend den Inhalt des Briefes aus, der von einem die Maßnahme befürwortenden Anwohner verfasst wurde (zu Frage 3). Hierin wird an die Angeschriebenen appelliert, den Treppenanbau hinter der Mengstraße 6 zu ermöglichen, da die Folgen der veränderten Grunddienstbarkeiten für die Anlieger:innen gering seien, sie aber zugleich für das NEUE Buddenbrookhaus womöglich die einzige Chance seien, überhaupt noch realisiert zu werden.

Hinsichtlich des Expert:innnengremiums erklärt Fr. Heuer, dass das Controlling des FB 4 den Bedarf bei der Politik abgefragt und nur die Fraktion der Grünen Bedarf angemeldet habe (zu Frage 1). In Bezug auf die Fördermittel führt Fr. Dr. Heuer aus, dass die kulturtouristische Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein für museale Projekte angepasst worden sei, um die beiden Großprojekte Buddenbrookhaus und Schloss Gottorf fördern zu können und erläutert die Situation beim Kranenkonvent. Nach laufenden Untersuchungen sei die partielle Ablösung des Steins nicht auf die klimatischen Verhältnisse vor Ort, sondern mutmaßlich auf den Verkehr zurückzuführen – das Monitoring des GMHL laufe aber noch und werde entsprechend ausgewertet.

 

Fr. Senatorin Frank sagt zu, den Lageplan und die Hofordnung zur Verfügung zu stellen (zu Frage 4) und ergänzt, dass die Verwaltung prüfen müsse, welche Inhalte aus den Zuschriften der Anrainer:innen öffentlich zugänglich gemacht werden dürften oder inwiefern Akteneinsicht erfolgen müsse (zu Frage 3). Fr. Senatorin Frank ergänzt ferner, dass die Rückäußerungen hinsichtlich des Expert:innengremiums nicht eindeutig gewesen seien (zu Frage 1).

 

AM Stolzenberg fragt nach Beispielen für Vorhaben, bei denen die Denkmalpflege eine thermische Konservierung von Kellern mittelalterlicher Struktur zur Auflage gemacht hätte. Fr. Senatorin Frank weist darauf hin, dass bei einem Vergleich der Vorhaben die unterschiedlichen bauphysikalischen Gegebenheiten zu berücksichtigen seien (zu Frage 6).

 

Fr. Jannsen antwortet auf die Frage 5, dass in dem Schreiben der Fördermittelgebenden (IB.SH) die Untersagung des Beginns mit der Leistungsphase 2 ausgesprochen werde. Zum Thema der thermischen Konservierung merkt Fr. Jannsen an, dass diese ohnehin – auch bei Nichtnutzung des Kellers – notwendig wäre im Sinne des Substanzerhalts. Fr. Jannsen merkt an, dass von der Möglichkeit, Einsicht in die Ausführungen zur thermischen Konservierung von Expert:innen zu nehmen, kein Gebrauch gemacht worden sei (zu Frage 6). 

 

Fr. Frank und AM Stabe sprechen zur Kellerkonservierung. Fr. Frank erklärt, dass nach dem Beschluss der Bürgerschaft eine thermische Konservierung in dem Keller der Mengstraße 6 nicht erfolgen solle, dies in der Mengstraße 4 jedoch zunächst weiter vorgesehen sei. Fr. Frank betont auf Nachfrage von AV Stolzenberg, dass diesbezüglich eine Vergleichbarkeit verschiedener Vorhaben nur dann gegeben sei, wenn es ähnlich umfangreiche Untersuchungen in anderen Kellern gäbe (zu Frage 6).

 

Hr. Dr. Junghans hinterfragt im Hinblick auf die Reaktionen des Fördermittelgebenden (IB.SH), ob es sich bei einer Umplanung der Zugänglichkeit des Kellers um eine wesentliche bauliche Veränderung handle, die zum Entfall des Förderzwecks führe. Fr. Frank erläutert, dass das Treppenhaus Bestandteil der Statik sei und somit keine triviale Änderung darstelle. Nach allgemeiner Einschätzung der beauftragten Planer:innen bedürfe es seiner erneuten Baugenehmigung. Hierdurch sei ein fristgerechter Mittelabruf nicht zu gewährleisten.

AM Dr. Junghans bringt vor, dass der Förderzweck von der Umplanung nicht tangiert sei.

Fr. Jannsen erklärt, dass gemäß den Förderrichtlinien eine Änderung an der Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens (Bauantrag) zur Förderschädlichkeit führe. Unabhängig vom Förderzweck führe jede Änderung zu einem neuen Bauantrag. Fr. Jannsen führt aus, dass intensive Gespräche mit der IB.SH geführt worden seien.

Fr. Dr. Heuer verweist diesbezüglich auf die Äußerung der IB.SH (s. Schreiben der IB.SH vom 21.07.2023, S. 2 Abs. 3; Anlage der Vorlage). Fr. Frank erläutert die Modalitäten bei der Förderung von Bauvorhaben durch Dritte. Hr. Dr. von Stockhausen betont den enormen Vertrauensverlust, den die Stadt bei Fördermittelgebenden bislang bereits erlitten habe.

Hr. Stabe und Hr. Dr. Junghans betonen, dass die bereits bewilligten Fördermittel genutzt werden sollten. AM Dr. Junghans erklärt, dass er den Versuch, den Fördermittelgebenden von dem nicht tangierten Förderzweck zu überzeugen, aus dem Schriftverkehr nicht entnehmen könne. Fr. Frank bekräftigt, dass es diesbezüglich einen intensiven Austausch mit der IB.SH gegeben habe.  

 

Fr. D’Amico erkundigt sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der Verhandlungen mit den Anrainer:innen. Fr. Dr. Heuer führt aus, dass es generell im Hinblick auf die Grunddienstbarkeiten aufgrund diverser juristischer Beteiligung kaum Zweifel an der juristischen Ausgangssituation geben könne. Hr. Kreft merkt im Hinblick auf den Lageplan und die Hofordnung an, dass eine derart tiefgehende Befassung mit dem Thema als Kulturpolitiker:in nicht vonnöten sein sollte.   

Zum Thema der Anrainer:innen und der rechtlichen Voraussetzungen sprechen außerdem Fr. Senatorin Frank, Fr. D’Amico und Hr. Dr. von Stockhausen.

 

Fr. D’Amico erkundigt sich, warum Fördergelder auf einer von der Bürgerschaft ggf. nicht befürworteten Grundlage beantragt worden seien. Fr. Frank erklärt, dass die Verwaltung durch den Bürgerschaftsbeschluss vom 30.09.2021 beauftragt worden sei, die Variante zu planen, die einen Eingriff in die historische Gewölbedecke vorsah. Die Verwaltung habe nach der Projektfreigabe die üblichen Maßnahmen getroffen. Fr. Jannsen merkt an, dass der Hauptausschuss die parallel zur Leistungsphase 3 vorgeschlagene Weiterbearbeitung der Variante 6 abgelehnt habe.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum