Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zur VO/2023/12234 Neufassung der "Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck"  

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 16.7.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12234-01 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zur VO/2023/12234 Neufassung der "Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12234
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:

Es wird beantragt, § 11 der Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck wie folgt um die Norm § 11 Abs. 1. d) S. 2 zu ergänzen.

 

§ 11 Angelbeschränkungen

 

(1) Das Angeln unterliegt folgenden Beschränkungen:

 

d) 1 Von der seewärtigen Begrenzung der Trave (Verbindungslinie zwischen der Norder- und der Südermole) bis zur nördlichen Begrenzung des Wallhafens, bis zur Holstentorbrücke sowie bis zur Hüxtertorbrücke darf anstelle einer schwimmenden Angel eine Heringsangel, deren Schnur mit einem Senker von höchstens 50 Gramm Gewicht und nicht mehr als zwei Angelhaken versehen ist, zum Fang von Heringen verwendet werden. 2 Unter Aufsicht einer Erlaubnisscheininhaberin bzw. eines Erlaubnisscheininhabers dürfen insgesamt bis zu 2 Heringsangeln verwendet werden, wenn mindestens eine der Heringsangeln durch ein Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, geführt wird.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

33

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

12

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 29.06.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Mit Terminverzug am 21.07.2023 realisiert Koordinierung:
5.000 - Fachbereichsleitung  
Status: 21.07.2023  
Auftrag:

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Stand 7/2023:

Die Ergänzung der Nutzungsbedingungen in § 11 Angelbeschränkungen wird entsprechend des Antrags umgesetzt. Der Auftrag ist damit erledigt.