Auszug - Wahl und Verpflichtung der Zweiten stellv. Stadtpräsidentin / des Ersten stellv. Stadtpräsidenten  

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt 5. auf „Wahl und Verpflichtung der Zweiten stellv. Stadtpräsidentin / des Zweiten stellv. Stadtpräsidenten“

 

Es liegt unter TOP 5.1 mit der VO/ 12335 ein Wahlvorschlag vor,

Frau Silke Mählenhoff als Zweite stellv. Stadtpräsidentin zu wählen.

 

Bei der Abstimmung zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

Wird geheime Wahl beantragt?“

 

BM Stolzenberg beantragt geheime Wahl.

 

Der Vorsitzende bittet die Leiterin des Büros der Bürgerschaft erneut, die Namen der Bürgerschaftsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen und die Bürgerschaft, den Wahlgang wie vorher durchzuführen.

 

Es folgt der Wahlgang und im Anschluss die Stimmauszählung durch die Mitarbeiterinnen des Büros der Bürgerschaft.

 

Der Vorsitzende gibt folgendes Wahlergebnis zur Wahl von Frau Silke Mählenhoff als 2. Stellv. Stadtpräsidentin bekannt:

 

 

Bekanntgabe des Ergebnisses:

 

Abstimmungsergebnis über die Wahl von

 Frau Silke Mählenhoff zur 2. Stellv. Stadtpräsidentin:

Ja-Stimmen: 34

  Nein-Stimmen: 11

  Enthaltung: 1

 

 

 

Der Vorsitzende führt wie folgt aus:

 

„Ich stelle fest, dass Frau Silke Mählenhoff zur 2. Stellv. Stadtpräsidentin gewählt ist.

 

Ich frage Sie, Frau Mählenhoff, nehmen Sie die Wahl an?“

 

Frau Mählenhoff erklärt, dass sie ihre Wahl annimmt.

 

An dieser Stelle erfolgen Glückwünsche durch den Vorsitzenden und die Fraktionen/Anwesenden.

 

Der Vorsitzende fährt wie folgt fort:

 

„Gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung habe ich die Aufgabe, die soeben gewählte 2. Stellv. Stadtpräsidentin durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihr Amt einzuführen.

 

Ich darf Sie, Frau Mählenhoff, bitten, vorzutreten.

 

Ich bitte alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von Ihren Plätzen zu erheben.“

 

Der Vorsitzende verliest folgenden Text und verpflichtet Frau Mählenhoff per Handschlag wie folgt:

 

Frau Mählenhoff, ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und als 2. Stellv. Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck.“