Auszug - Wahl und Verpflichtung der Ersten stellv. Stadtpräsidentin / des Ersten stellv. Stadtpräsidenten  

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

 

Herr Schumann übernimmt den Vorsitz als neu gewählter Stadtpräsident:

 

Der Vorsitzende richtet Dankesworte zu seiner Wahl an die Bürgerschaft.

 

Der Vorsitzende fährt nunmehr wie folgt fort:

 

„Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

„Wahl und Verpflichtung der ersten stellv. Stadtpräsidentin / des ersten stellv. Stadtpräsidenten“

 

Es liegt unter TOP 4.1 mit der VO/12334 ein interfraktioneller Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, SPD+FW sowie Bündnis 90/Die Grünen vor, Herrn Peter Petereit als Ersten Stellv. Stadtpräsidenten zu wählen.

 

Bei der Abstimmung zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

Wird geheime Wahl beantragt?“

 

BM Stolzenberg beantragt geheime Wahl.

 

Der Vorsitzende bittet die Leiterin des Büros der Bürgerschaft, die Namen der Bürgerschaftsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen und die Bürgerschaft, den Wahlgang wie vorher durchzuführen.

 

Es folgt der Wahlgang und im Anschluss die Stimmauszählung durch die Mitarbeiterinnen des Büros der Bürgerschaft.

 

Der Vorsitzende gibt folgendes Wahlergebnis zur Wahl von Herrn Peter Petereit als

1. Stellv. Stadtpräsidenten bekannt:

 

 

Bekanntgabe des Ergebnisses:

 

Abstimmungsergebnis über die Wahl von

Herrn Peter Petereit zum 1. Stellv. Stadtpräsidenten:

 Ja-Stimmen: 33

    Nein-Stimmen: 13

 

 

Der Vorsitzende führt wie folgt aus:

 

„Ich stelle fest, dass Herr Peter Petereit zum 1. Stellv. Stadtpräsidenten gewählt ist.

 

Ich frage Sie, Herr Petereit, nehmen Sie die Wahl zum Stadtpräsidenten an?“

 

Herr Petereit erklärt, dass er seine Wahl annimmt.

 

An dieser Stelle erfolgen Glückwünsche durch den Vorsitzenden und die Fraktionen/Anwesenden.

 

Der Vorsitzende fährt wie folgt fort:

 

„Gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung habe ich die Aufgabe, den soeben gewählten 1. Stellv. Stadtpräsidenten durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in sein Amt einzuführen.

 

Ich darf Sie, Herr Petereit, bitten, vorzutreten.

 

Ich bitte alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von Ihren Plätzen zu erheben.“

 

Der Vorsitzende verliest folgenden Text und verpflichtet Herrn Petereit per Handschlag wie folgt:

 

„Herr Petereit, ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und als 1. Stellv. Stadtpräsident der Hansestadt Lübeck.“