Auszug - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 30.03.2023  

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende erläutert wie folgt:

 

Zur Niederschrift des öffentlichen Teils über die 39. Sitzung der Bürgerschaft in der Wahlperiode 2018 bis 2023 vom 30.03.2023 gab es schriftliche Anmerkungen von BM Zahn.

 

Herr Zahn bittet darum, folgende Änderungen zu berücksichtigen:

 

In der Niederschrift werden die aufgeführten Personen mit der seit Juni geltenden neuen Fraktionsbezeichnung benannt,

 

1. Z.B. alle SPD Mitglieder als Fraktion SPD & FW

2. Katjana Zunft LINKE & GAL Fraktionsvorsitzende.

 

Die am 30.03.23 gültigen Zuordnungen müssten Anwendung finden.

 

Hierzu teilt das Büro der Bürgerschaft mit, dass es sich um ein technisches Problem handelt und die Änderungen nach der konstituierenden Sitzung vorgenommen werden.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

 

Weiterhin bittet BM Zahn um folgende Ergänzung zu TOP 10.8 CDU, Antrag MGH:

 

1.  Wortmeldung Frank Zahn mit der Aufforderung an die CDU diesen Antrag zurück zu ziehen, da schon alle erfassten Pkt. des Antrages bereits umgesetzt werden und dieser Antrag einen Affront an das Ehrenamt im MGH darstellt

 

2. vor der Abstimmung beantwortet Frau Senatorin Hagen alle im Antrag gestellten Fragen ausführlich.

 

Hierzu spricht BM Lötsch und beantagt zu Punkt 2., das Wort ausführlich zu streichen.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr darüber abstimmen, ob die Ergänzungswünsche von BM Zahn in die Niederschrift aufzunehmen sind.

 

Abstimmung zu Punkt 1.

Die Bürgerschaft lehnt die Ergänzung

der Niederschrift mehrheitlich ab.

 

Abstimmung zu Punkt 2. in der durch den Antrag von

 BM Lötsch geänderten Fassung:

Die Bürgerschaft stimmt der Ergänzung

der Niederschrift mehrheitlich zu.

 

Weitere Anmerkungen gibt es nicht.

 

                                          Die Niederschrift ist damit in geänderter Fassung festgestellt.