Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

86. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll


Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:

 

TOP 6.2.1 Anfrage AM Wolfgang Neskovic (Fraktion 21) zu Baukontrolleuren (VO/2023/12253)

TOP 6.2.2 Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Baustillstand im Gründungsviertel (VO/2023/12269)

TOP 6.2.3 Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Straßensanierung Rathenaustraße (VO/2023/12270)

TOP 7.1 AM Christopher Lötsch (CDU) und AM Ulrich Pluschkell (SPD): Antrag zu VO/2023/12241 Parkhaus Fahrenberg (VO/202312264)

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist.

Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP en bloc abstimmen.

 

Der Vorsitzende verpflichtet das stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglied Frau Silke Wolff mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Herr Lötsch beantragt auf Wunsch der Verwaltung, TOP 5.5 vor TOP 3 zu behandeln.

 

Der Bauausschuss beschließt die beantragte Erweiterung der Tagesordnung unter Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit, die Vorziehung und die nichtöffentliche Behandlung der hierfür jeweils vorgesehenen TOP.