Auszug - BW 60 Sandbergbrücke: Abbruch und Herstellung eines niveaugleichen Knotenpunkts - Projektfreigabe  

84. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2022/11646 BW 60 Sandbergbrücke: Abbruch und Herstellung eines niveaugleichen Knotenpunkts - Projektfreigabe
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Striepling, Axel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


TOP 3.1, TOP 3.1.1, TOP 3.1.2, TOP 3.1.3 und TOP 3.1.4 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.1 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

Zu diesem TOP wurde, wie in der letzten Sitzung durch den Bauausschuss gewünscht, im Vorfeld eine Bewertung der Verwaltung zu den Anträgen unter TOP 3.1.1, TOP 3.1.2 und TOP 3.1.3 sowie ein Vorschlag für einen interfraktionellen Antrag an die Ausschussmitglieder versandt. Das Schreiben ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Ramcke bedankt sich bei der Verwaltung für ihre Bewertung. Er stellt den Vorschlag der Verwaltung als Antrag:

Die Sandbergkreuzung wird nach Rückbau der bestehenden Brücke zu einer ebenerdigen Kreuzung umgebaut.

Für die diesem Beschluss nachfolgende Entwurfsplanung sollen seitens der Verwaltung drei Varianten vorgelegt werden, über deren Umsetzung im weiteren Projektverlauf politisch entschieden wird:

  1. Eine am heutigen Kfz-Verkehr orientierte Variante, die gegenüber dem vorliegenden Konzept weitere Kapazitäten (z.B. durch zusätzliche Spuren und Bypässe) schafft.
  2. Eine daraus abgeleitete Variante, in der einzelne Fahrstreifen der Variante 1 als Busspuren ausgelegt sind, da zukünftig mit einem Wachstum des Busverkehrs gerechnet wird und damit auch eine Busbeschleunigung erreicht werden kann.
  3. Eine Variante, die einen verringerten MIV-Anteil am Modal Split vorsieht.

 

Für alle Varianten gilt, dass die Anknüpfungspunkte der Radwege dem Radschnellwege-Standard entsprechen sollen und Busbeschleunigungsmaßnahmen (in unterschiedlicher Ausprägung) durchgeführt werden.

Die Auswirkungen der unterschiedlichen Varianten für das Gesamtnetz werden mit dem neuen Verkehrsmodell überprüft. Ebenso werden auch aus dem VEP-Prozess abgeleitete potenzielle Änderungen des Mobilitätsverhaltens berücksichtigt.

Die Ausgestaltung des anknüpfenden Umfeldes (Dreispurigkeit, Radschnellweg, barrierefreie Querungen, Anschluss an das neue Wohngebiet) wird in separaten Verfahren, aber inhaltlich kongruent geprüft (z.B. im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans, dem B-Planverfahren Volksfestplatz und dem laufenden Gutachten für die Travemünder Allee).

 

Herr Iwers betritt den Sitzungsraum.

 

Herr Lötsch weist auf den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und der SPD unter TOP 3.1.4 hin.

Die Anträge unter TOP 3.1.1 und TOP 3.1.2 werden von den Antragstellern zurückgezogen.

 

Herr Ramcke kritisiert, dass der Antrag unter TOP 3.1.4 die Spitzenstunde als Grundlage für die Planung nehme. Die Planungsgrundsätze, die sich durch den neuen Modal Split ergäben, blieben unbeachtet. Es solle lieber der Vorschlag der Verwaltung aufgenommen werden, dann könne man sich später noch Gedanken über die qualitative Gestaltung des Knotens machen. Er verstehe auch nicht, warum gegen den Vorschlag der Verwaltung die Bewertung B und C kommen solle, obwohl nicht klar sei, wie sich die Verkehre entwickeln würden, und warum aufgrund der Spitzenstunde ein Ausbau forciert werden solle. Die Kostenschätzung der Verwaltung könne dafür auch nicht herangezogen werden, da die bisher vorliegende Schätzung nicht auf einen Neubau abziele.

 

Herr Lötsch erklärt, dass es vielleicht etwas platt sei, die Bewertung auf Schulnoten herunter zu brechen, aber sich bei einem Neubau mit einer vier zufrieden zu geben, obwohl man eine zwei haben könne, sei nicht zufriedenstellend. Lübeck verdiene es nicht, im Stau zu stehen, sondern einen guten Verkehrsknoten zu bekommen.

 

Herr Matthies lobt den Vorschlag der Verwaltung, der eigentlich alle Aspekte mit einbeziehe, der Antrag von CDU und SPD dagegen würde nur einschränken. Die Verwaltung wolle nur eine grundsätzliche Entscheidung, ob eine Brücke oder eine Kreuzung gewünscht sei, damit sie planen könne; der Antrag von CDU und SPD würde den planerischen Freiraum danach nur einschränken. Er schließt sich Herrn Ramckes Antrag an. So könne die Maßnahme auch gesamtheitlich unter Einbeziehung des Volksfestplatzes und der Travemünder Allee geplant werden. Er empfiehlt der CDU und der SPD, ihren Antrag zurückzuziehen.

 

Herr Pluschkell führt aus, dass er vollkommen anderer Ansicht sei, die Vorlage werde nun bereits zum vierten Mal behandelt und nun sollen auf Vorschlag der Verwaltung drei Varianten behandelt werden, als ob es keinen Zeitdruck mehr gebe. Er kritisiert, dass die Grünen kleinlich mit dem Geld umgingen, obwohl die Maßnahme durch den Tunnelbau den Radverkehr und den ÖPNV fördere. Jede Ampellösung bedeute, dass der ÖPNV ausgebremst werde. Die Beschleunigung des Radverkehrs und des ÖPNV sei aber wichtig zur Verbesserung von deren Anteilen am Modal Split, daher sei der Antrag von CDU und SPD am zukunftsweisendsten.

 

Herr Howe hält das von Herrn Ramcke vorgeschlagene Vorgehen für vernünftig. Den Antrag von CDU und SPD sehe er dagegen nicht als zukunftsweisend, sondern als Festhalten am Status Quo. Er spreche sich ebenfalls dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Herr Wisotzki konstatiert, dass es völlig richtig sei, dass Lübeck eine gute Planung verdiene, aber dafür müsse die Verwaltung auch eine vernünftige Planung machen dürfen. Die Verwaltung brauche die Entscheidung, ob eine Brücke oder eine Kreuzung gewünscht sei, danach solle dann die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten. Das Argument, dass eine Kreuzung den ÖPNV ausbremse zähle nicht, da es auch flexible Systeme gebe, die sich dem anfahrenden ÖPNV anpassen könnten.

 

Herr Dr. Flasbarth ergänzt, dass er positiv überrascht sei über den Vorschlag zum interfraktionellen Antrag der Verwaltung. Er halte es für übertrieben, dass CDU und SPD die Planung an der Spitzenstunde ausrichten lassen wollen. Man habe beschlossen, dass auf einen anderen Modal Split hingearbeitet werden solle, daher müsse nicht nach der heutigen Spitzenzeit geplant werden, wenn man in Zukunft 30% weniger motorisierten Individualverkehr haben wolle. Wenn das vorliegende Bauwerk schon als ein Beispiel der autogerechten Stadt bezeichnet werde, dann würde der Vorschlag von CDU und SPD auf etwas noch deutlich Größeres hinarbeiten. Diese Lösung würde dann auch noch deutlich teurer als die bisher veranschlagten 13 Millionen Euro sein, und es sei auch noch nicht bekannt, ob die Veloroute in Zukunft dort entlanggeführt werden solle. Er spreche sich ebenfalls für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

Herr Lötsch sagt, dass er der Meinung sei, dass bei einer neuen Hauptverkehrskreuzung nicht direkt gesagt werden könne, dass etwas, was schlecht bewertet werde, gebaut werden solle. Es gehe auch nicht darum, ob eine Brücke komme oder nicht, sondern welche Verkehrsqualität gewollt sei.

 

Herr Iwers sagt, dass die BfL für eine niveaugleiche Kreuzung plädiere.

 

Herr Pluschkell vergleicht die Diskussion um die Kosten der Brücke mit der Diskussion zu den Kosten des Buddenbrookhauses. Auch da würde man mit den Grünen darüber diskutieren, welche Gelder ausgegeben werden sollten, dabei hätte die Kreuzung deutlich mehr Nutzer als das Buddenbrookhaus. Eine moderne Stadt benötige auch moderne Bauwerke, und für den Radverkehr sei es nicht damit getan, die ein oder andere Spur für Radfahrende zu öffnen. Wenn der Knoten erstmal umgebaut sei, würde dies für die nächsten 50-60 Jahre so bleiben, daher solle auch zukunftsgerecht gehandelt werden und nicht die Billigvariante geplant werden.

 

Herr Lötsch beantragt die Rednerliste zu schließen.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

Herr Ramcke erklärt, dass er auch wolle, dass der Verkehr fließe, aber er habe andere Vorstellungen von benötigten Qualitäten. Er habe auch nichts gegen Brücken, wenn sie erforderlich seien, aber der Antrag von CDU und SPD richte alles anhand der Spitzenstunde aus. Der Vergleich mit den Schulnoten hinke daher, und man tue sich keinen Gefallen mit einer Planung, in der der neue Modal Split keine Rolle spiele. Die Anliegen von CDU und SPD würden durch den Antrag der Verwaltung ebenfalls mit abgeprüft werden. Er beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.

 

Herr Lötsch fragt Herr Matthies, ob dieser seinen Antrag zurückziehe.

Herr Matthies verneint, er erhalte ihn erstmal noch aufrecht.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 16:33 Uhr.

Der Vorsitzende fährt um 16:36 mit der Sitzung fort.

 

Herr Pluschkell sagt, dass er den Antrag verdeutlichen wolle, damit für alle klar sei, dass die Qualitätsverbesserung nicht nur für den motorisierten Individualverkehr gelte. Er ergänzt seinen Antrag dahingehend, dass aufgenommen werde, dass der Verkehrsknoten so zu planen sei, dass er die Verkehrsstufe C für alle Verkehre aufweise.

 

Der Vorsitzende lässt über den ergänzten Änderungsantrag unter TOP 3.1.4 abstimmen (Abstimmungsergebnis unter TOP 3.1.4).

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Ramcke abstimmen.

Für den Antrag: 5 Stimmen

Gegen den Antrag: 8 Stimmen

Enthaltungen:  1 Stimme

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag unter TOP 3.1.3 abstimmen (Abstimmungsergebnis unter TOP 3.1.3).

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Beschlussvorlage unter TOP 3.1 abstimmen.


Beschluss:


Das Projekt „BW 060 Sandbergbrücke: Abbruch und Herstellung eines niveaugleichen Knotenpunktes“ wird freigegeben.

 

Die VO/2022/11646 wird wie folgt geändert und beschlossen:

Das Projekt „BW 60 Sandbergbrücke“ wird freigegeben mit folgenden Maßnahmen:

 

Es ist ein Verkehrsknoten zu planen, der insgesamt eine Verkehrsqualität der Stufe C für alle Verkehre aufweist, für die Haupt- Verkehrsrelation mindestens eine Verkehrsqualität der Stufe B. Der ÖPNV und der Fahrradverkehr sollen erleichtert und beschleunigt werden.

Das bedeutet im Einzelnen:

 

  1. Ersatz der alten Brücke mit vierspuriger Unterführung durch eine neue Brücke mit zweispuriger Unterführung für den KfZ- Verkehr, insbesondere ÖPNV.
  2. Die direkte Verbindung zwischen Heiligen- Geist- Kamp und der Travemünder Allee (Fahrrichtung Travemünde) bleibt erhalten.
  3. Die Anbindung der Straße „ Am Waldsaum“ ist zu berücksichtigen. Das künftige Wohnquartier Volksfestplatz soll über die Travemünder Allee erreichbar sein.
  4. Eine 2- oder 3- Spurigkeit der Travemünder Allee zwischen Sandberg und der Adolfstraße ist zu prüfen und ggf. in der Planung zu berücksichtigen.
  5. Fortführung des Zwei- Richtung- Radwegs in der Travemünder Allee über den Sandberg hinaus.
  6. Der Bau einer neuen Brücke auf der Friedhofseite mit Unterführung gemäß ERA als Teilmaßnahme des geplanten Radschnellwegs Moisling- Travemünde wird geprüft. Hierzu ist das Votum des Runden Tisch Radverkehr einzuholen.
  7. Höhengleiche Übergänge über die B75 an den Bushaltestellen Zeppelinstraße und Jungborn sind zu prüfen. Die Bushaltestelle Zeppelinstraße soll barrierefrei ausgestaltet werden mit einer ebenerdigen Straßenquerung.
  8. Die Ergebnisse der noch ausstehenden Beratungen der Lübecker Bürgerschaft zum Teilgutachten Straßenbahn im Rahmen des künftigen Verkehrsentwicklungsplans sind ggf. zu berücksichtigen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß des geänderten Beschlussvorschlags zu beschließen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.1 - Kommentierung der Verwaltung zur Sandbergbrücke (266 KB)