Auszug - Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - Satzungsbeschluss 134. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung - abschließender Beschluss   

83. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11965 Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - Satzungsbeschluss
134. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung - abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Matthies beantragt die Vertagung, da er noch mehrere offene Fragen habe.

 

Frau Hagen weist darauf hin, dass die Bürgerschaft im März zum letzten Mal in dieser Wahlperiode tage und es wünschenswert wäre, wenn dieses Vorhaben nicht auf den Juni vertagt werde, ohne zu wissen, ob die neu gewählte Bürgerschaft in ihrer konstituierenden Sitzung überhaupt dazu komme, die Satzung zu beschließen. Dies könne einen Satzungsbeschluss im August bedeuten, was eine gewaltige Verzögerung bedeute. Die Verwaltung würde eher versuchen wollen, die Fragen direkt zu beantworten.

 

Herr Matthies plädiert weiterhin für eine Vertagung.

 

Herr Schröder bittet darum, im Sinne einer beschleunigten Abwicklung, die Fragen zu stellen. Er schlage vor, Fragen zu sammeln.

 

Herr Dr. Brock erklärt, dass es auch in seiner Fraktion Fragen gegeben habe, aber dieses Vorhaben bereits sehr lange diskutiert worden wäre und Wohnraum in Travemünde benötigt werde. Daher werde er einer Vertagung nicht zustimmen.

 

Herr Lutzkat fragt, was mit der Formulierung gemeint sei, dass die Stellplatzquoten unterschritten werden könnten.

 

Frau Belchhaus erklärt, dass das Mobilitätskonzept gemäß Festsetzung lediglich eine Option sei, die nur eventuell zum Tragen kommen könne, wenn der Vorhabenträger einen niedrigeren Stellplatznachweis anstrebe. Eine Minderung des Stellplatzschlüssels könne nur mit einem abgestimmten Mobilitätskonzept ermöglicht werden. Es handle sich nur um eine Sicherungsoption, falls ein geringer Stellplatznachweis als festgesetzt vom Vorhabenträger gewünscht werde.

 

Herr Lutzkat drückt sein Unverständnis darüber aus, warum die Passage nicht gestrichen werde.

 

Frau Belchhaus entgegnet, dass es diesen Passus auch in anderen Verfahren gebe, da nicht bekannt sei, wie sich der Autobesitz in Zukunft entwickle.

 

Herr Pluschkell dankt Herrn Lutzkat für die Nachfrage, da er ursprünglich davon ausgegangen sei, dass mit dem Mobilitätskonzept das Mobilitätskonzept Travemünde gemeint gewesen sei. Dies sei aber offensichtlich nicht der Fall, daher würde er Herr Lutzkat zustimmen.

 

Frau Haltern fragt, ob das Freiraumkonzept noch den Fuß- und Radweg um das Gebiet herum enthalte.

Frau Belchhaus bejaht dies.

 

Frau Haltern sagt, dass in den textlichen Festsetzungen festgehalten sei, dass die Architektur sich den geologischen Gegebenheiten anpassen solle und bezüglich der First- und Traufhöhe das höhere Gebäude maßgeblich sei. Sie fragt ob dies bedeute, dass niedrigere Gebäude teilweise ein zusätzliches Geschoss bekommen müssten.

Frau Belchhaus antwortet, dass diese Regelung besteht, damit es keine Treppenlösung bei der Dachgestaltung gebe.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob sich der Passus nur auf die Dächer des jeweiligen Doppelhauses beziehen würden, nicht auf alle Häuser.

Frau Belchhaus bejaht dies.

 

Frau Haltern fragt zu den textlichen Festsetzungen auf Seite 28, ob es einen Fehler in der Bauzeichnung gebe, da die Angaben zu GRZ und GFZ nicht dazu passen würden. Entweder müssten die Gebäude höher gebaut werden, oder eine Angabe in der Zeichnung sei inkorrekt.

Frau Belchhaus entgegnet, dass die Höhe der Gebäude limitiert sei.

Frau Haltern sagt, dass es dann einen Fehler in der Zeichnung geben müsse.

Frau Belchhaus verspricht eine Korrektur, sofern es sich um einen redaktionellen Fehler handle.

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Wie in der Gegenüberstellung auf Seite 29 Punkt 34 dargelegt, können weiterhin (auch nach Erhöhung der BGF) alle Festsetzungen eingehalten werden, es handelt sich nicht um einen redaktionellen Fehler.

 

Frau Haltern plädiert dafür, die Bauzeitvorgabe bei einer Frist von fünf anstatt sieben Jahren zu belassen.

Frau Belchhaus antwortet, dass alle eine schnelle Umsetzung befürworten würden, aber es müsse auch zeitlich machbar sein. Das Baugebiet werde in mehreren Abschnitten realisiert, es könne nicht gleichzeitig überall gebaut werden.

 

Frau Haltern möchte wissen, ob die Vorgabe von fünf Jahren für völlig unrealistisch gehalten werde.

Frau Franzen von BPD Immobilienentwicklung, die vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, erklärt, dass Spielraum zur Umsetzung benötigt werde und fünf Jahre dafür nicht ausreichen würden. Außerdem gebe es hohe Vertragsstrafen.

Frau Wedemann von BPD Immobilienentwicklung, die ebenfalls vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, weist darauf hin, dass die Moorbek erst renaturiert werden und das Baugebiet erschlossen werden müsse, was bereits eineinhalb Jahre dauere, vorher könne nicht gebaut werden. Die Bauzeiten im Geschosswohnungsbau würden mittlerweile 30 Monate betragen, daher könne die Umsetzungsfrist nicht auf fünf Jahre begrenzt werden.

 

Herr Ramcke lobt die Möglichkeit, mittels eines begründeten Mobilitätkonzepts die Stellplatzquote zu verringern.

 

Herr Schröder weist darauf hin, dass bei der Nutzung dieser Option diese auch vorgestellt werden würde, damit es plausibel und nachvollziehbar sei. Die Option solle aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

 

Herr Ramcke erklärt, dass seine Fraktion gegen den Satzungsbeschluss stimmen würde, da man von Anfang an gegen eine Erweiterung in das LSG hinein gewesen sei.

 

Herr Dr. Brock fragt, ob Herr Schröder die Anfragen von Herrn Matthies beantworten könne. Er fragt Herrn Matthies, ob es ihm ansonsten ausreiche, wenn die Antworten bis zur Bürgerschaftssitzung vorliegen würden.

Frau Hagen fügt an, dass die Antworten vorher den Bauausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden würden.

Herr Matthies drückt seine Zustimmung aus. Er wolle das Vorhaben auch nicht verzögern, sondern begrüße es explizit.

 

Herr Dr. Brock entgegnet, dass er dies auch nicht so aufgefasst habe. Er fragt, ob der Vertagungsantrag damit zurückgezogen werde.Herr Matthies bejaht dies.


Beschluss:


 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 134. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.