Auszug - Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 31.12.2022 Maßnahmenplanung 2023/24 ff.  

77. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 14.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2023/11841 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung
(Bedarfsplan i.S.v. § 10 KiTaG)
Bestandserhebung 31.12.2022
Maßnahmenplanung 2023/24 ff.
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schütt, Linda
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachfragen von AM Flasbarth zum Verhältnis der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege und Kindertagesstätten und zur Versorgungsquote beantwortet Frau Senatorin Frank und geht auf die schrittweise Weiterentwicklung der Betreuungsangebote ein.

 

Nachfragen von AM Duggen zur Kindertagespflege und zum Begriff der „rechnerischen Kinder“ auf Seite 11 der Kita-Bedarfsplanung beantwortet Frau Senatorin Frank.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Die Formulierung "rechnerische Kinder" stammt aus § 25 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein  (KiTaG). Sie bezieht sich auf die Ermittlung der Kinderzahlen in altersgemischten Gruppen und integrativen Kindergartengruppen. Gemäß § 25 Abs. 2 KiTaG werden zur Ermittlung der rechnerischen Kinderzahl in altersgemischten Gruppen die Kinder unter drei Jahren und in integrativen Kindergartengruppen die Kinder mit Behinderung und die Kinder, die von Behinderung bedroht sind, doppelt gezählt. Dadurch reduziert sich die tatsächliche Größe der Gruppe im Vergleich zur gesetzlich festgelegten ("rechnerischen") Gruppengröße.

 

AM Simon regt an, die Vergleichszahlen des Landes zu den Versorgungsquoten in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen.

Dazu spricht der Vorsitzende und unterstützt den Vorschlag.

Frau Senatorin Frank nimmt die Anregung auf und kündigt in diesem Zusammenhang an, dass eine grundsätzliche Überarbeitung der Kita-Bedarfsplanung in Richtung Monitoring vorgesehen sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:


Beschluss:

Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen (ab S.11) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Ordnung für die Haushaltsjahre 2023 ff.

 

2. Da 2023 keine Mehraufwendungen entstehen, muss für das Haushaltsjahr 2023 keine haushaltsmäßige Ordnung hergestellt werden.

 

3. Die haushaltsmäßige Ordnung für die Haushaltsjahre 2024 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 hergestellt.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum