Auszug - Bebauungsplan 26.09.00 - Palinger Weg / Lauer Weg - Aufstellungsbeschluss  

82. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 06.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11917 Bebauungsplan 26.09.00 - Palinger Weg / Lauer Weg -
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Herr Lötsch sagt, dass er um eine Vorstellung des Gebietes bitte und um eine Aussage, was mit dem Parkplatz passieren solle.

 

Herr Schröder stellt das Vorhaben anhand einer kurzen Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

Frau Hagen ergänzt, dass es der dritte B-Plan und eine gute Entwicklung für den Stadtteil Schlutup sei.

 

Herr Lötsch fragt, ob er richtig verstanden habe, dass der Parkplatz zurückgebaut werden solle.

Herr Schröder bejaht dies, da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liege.

 

Herr Ramcke möchte wissen, welche energetischen Standards im Verfahren festgesetzt werden sollen.

Herr Schröder antwortet, dass dies noch im weiteren Verfahren zu präzisieren sei.

 

Frau Wulf-Wichmann erkundigt sich bezüglich der Größe der Wohnungen und ob es sich nur um hochpreisige Wohnungen handle.

Herr Schröder antwortet, dass bei den geförderten Wohnungen ohnehin die Abstimmung mit der Wohnbauförderung erforderlich sei.

Frau Wulf-Wichmann betont, dass mitbedacht werden solle, dass sehr kleine, aber auch sehr große Wohnungen benötigt werden würden.

Herr Schröder erklärt, dass bei 85 Wohneinheiten, von denen 30% gefördert seien, Steuerungsmöglichkeiten vorhanden seien.

 

Herr Howe bittet um die Information, wo die Tiefgarage platziert werden solle. Weiterhin stelle er den Antrag, dass unter Punkt 5.2 das Wort „voraussichtlich“ gestrichen werde.

Herr Schröder erläutert, dass das Grundstück nicht eben sei und das ansteigende Gelände für die Tiefgarage genutzt werden solle.

Frau Hagen fügt an, dass im Text angegeben sei, dass die Tiefgarage unter die Mehrfamilienhäuser kommen solle.

 

Herr Lötsch fragt, ob Herr Howe meint, dass das „voraussichtlich“ bei den zu erstellenden Fachgutachten gestrichen werden solle.

Herr Howe bejaht dies.

 

Herr Schröder wirft ein, dass dies Wort auch bedeuten könne, dass, falls erforderlich, mehr Gutachten erstellt werden müssten. Die Formulierung sei eine Absicherung, dass der Vorhabenträger nicht argumentieren könne, dass er alle angegebenen Gutachten habe erstellen lassen, für den Fall, das weitere Gutachten erstellt werden müssten.

 

Herr Howe erwidert, dass es einen Unterschied darstelle, ob es so gemeint sei, oder so dort stehe.

 

Herr Schröder führt aus, dass die Vorlagen auch wieder dem Bauausschuss vorgelegt werden würden und der Bauausschuss entsprechende Vorgaben machen könne. Vorlagen, die nicht entsprechend gutachterlich abgesichert seien, würden den Bauausschuss vermutlich auch nicht passieren. Er sehe kein Problem mit der Formulierung.

 

Herr Lötsch sagt, dass auch nicht willkürlich festgelegt werden solle, welche Anforderungen erfüllt werden müssten, da es dazu gesetzliche Vorgaben gebe. Diese müssten an dieser Stelle auch nicht diskutiert werden.

 

Herr Howe erklärt, dass er seinen Antrag aufrechterhalte.

 

Herr Leber fragt, ob die Zuwegung zu den Häusern aufgrund des Höhenunterschied barrierefrei sei und ob es thematisiert worden sei, ob die Höhe der Häuser den Höhenunterscheid ausgleichen könnten, um mehr Wohnraum zu schaffen.

Herr Lötsch merkt an, dass sich an der Seite des Gebiets Einfamilienhäuser befänden.

Herr Schröder berichtet, dass es geplant sei, die Hanglage aufzunehmen, ein baulicher Ausgleich der vorhandenen Höhen würde sich nicht einfügen. Die derzeit geplante Gestaltung solle an die Einfamilienhäuser in der Nachbarschaft anknüpfen. Das Thema Barrierefreiheit werde behandelt, aber er könne dazu noch keine weiteren Aussagen machen.

 

Herr Ramcke bittet darum, dass sich die Bebauung auf die Bedarfe ausrichte, dies solle im weiteren Verfahren weiter beleuchtet werden.

Herr Schröder entgegnet, dass es bereits Beteiligungsformate im Stadtteil gegeben habe, bei denen man mit den Bewohnern Schlutups im Gespräch gewesen wäre, dieser Dialog würde im B-Planverfahren natürlich fortgeführt werden.

 

Herr Ingwersen erkundigt sich, wie hoch die Stellplatzquote sei.

Herr Schröder antwortet, dass dies im Konzept konkretisiert werde.

 

Herr Vorkamp regt an, dass die Tiefgarage an der südlichen Grundstücksgrenze etwas zurückgezogen werde, damit dort ein Weg angelegt werden könne.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass es jetzt schon Probleme mit der Menge an Stellplätzen gebe.

Herr Ramcke antwortet, dass sich dort ein Landschaftsschutzgebiet befände.

Herr Lötsch antwortet, dass dort derzeit noch ein ausgeschilderter Parkplatz sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herrn Howe abstimmen.

Für den Antrag: 3 Stimmen

Gegen den Antrag: 10 Stimmen

Enthaltungen:  1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.


Beschluss:

 

1. Für den im Stadtteil Schlutup zwischen Palinger Weg und Lauer Weg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

 

Der Vorsitzende beantragt, TOP 3.6, TOP 3.6.1, TOP 3.6.2, TOP 3.6.3 und TOP 3.7 erst am Ende des öffentlichen teils aufzurufen, da die zuständigen Mitarbeiter:innen der Verwaltung noch nicht anwesend sind.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.5 - Präsentation Kühne-Gelände (1353 KB)