Auszug - AT - Dringlichkeitsantrag AM Akyurt (CDU), AM Dr. Grohmann (CDU), AM Stabe (CDU), AM Nehrhoff (CDU), AM Friemer (DU), AM Krause (BfL), AM Müller-Lornsen (BÜ90/Grüne), AM Zunft (Die Linke), AM Zeplin, AM Grädner (F21): Weiterbetrieb des Heiligen-Geist-Hospitals als Alten- und Pflegeheim  

Sondersitzung des Ausschuss für Soziales
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/11924-01 AT - Dringlichkeitsantrag AM Akyurt (CDU), AM Dr. Grohmann (CDU), AM Stabe (CDU), AM Nehrhoff (CDU), AM Friemer (DU), AM Krause (BfL), AM Müller-Lornsen (BÜ90/Grüne), AM Zunft (Die Linke), AM Zeplin, AM Grädner (F21): Weiterbetrieb des Heiligen-Geist-Hospitals als Alten- und Pflegeheim
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Akyurt wirbt für den Weiterbetrieb des HGHs und erklärt, dass der Bürgermeister zu beauftragen ist, gegen eine mögliche Nutzungsuntersagung zu klagen.

 

Herr Voht legt seien Bedenken dar, dass der Aufnahmestopp aufgehoben werden soll. Sofern dieses erfolgt, die Nutzungsuntersagung eintritt und ein Gericht dieses bestätigt, müssten die „neuen“ Bewohner:innen erneut umziehen und es müssten noch mehr Personen anderweitig gut untergebracht werden.

 

Herr Müller findet den Antrag gut, sieht aber den Wegfall des Aufnahmestopps auch kritisch.

 

Herr Stabe führt aus, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er dort einziehen möchte. Die Gefahr eines weiteren Umzuges kann jeder selbst beurteilen. Dieser Wegfall des Aufnahmestopps ist vielmehr als ein deutliches Zeichen für den Weiterbetrieb zu sehen.

 

Frau Steinrücke erfragt, wie die Verwaltung damit umgehen soll. Der Aufnahmestopp ist ein wesentlicher Bestandteil der Nutzungsgenehmigung bis zum 30.09.2023.

Ebenso ist damit die Frage zu verbinden, ob dann an den anderen Einrichtungen die freigehaltenen Plätze auch freigegeben werden sollen.

 

Herr Stabe verlässt die Sitzung um 18:15 Uhr.

 

Frau Akyurt stellt dar, dass nicht nur der Aufnahmestopp dort im Antrag benannt ist, sondern auch die 60 Plätze.

 

Frau Odendahl erklärt, dass aktuell 61 Personen dort leben und man mit dem Wegfall des Aufnahmestopps Hoffnungen weckt. Wenn man das Heim dann wieder mit 77 Personen belegen kann und die Schließung kommt, müssen 77 Bewohner:innen umziehen. Sie stellt die Frage, was man den Menschen damit antut.

 

Herr Candan erklärt, dass die SPD diesen Antrag ablehnen wird.

 

Herr Schmidt erhält erneut das Rederecht und erklärt, dass nur 60 Personen dort leben können, um eine Sanierung im laufenden Betrieb vornehmen zu können. Man wird hausinterne Umzüge durchführen müssen, um das Haus im laufenden Betrieb zu sanieren.

 

Frau Senatorin Steinrücke führt hierzu nochmals aus, dass seitens der Fachleute von Feuerwehr, Bauordnung und GMHL bestimmte Gebäudeteile nicht belegt werden dürfen, da im Falle eines Großbrandes die Bewohner:innen nicht gerettet werden können.

 

Herr Babendererde verweist auf die schwierige Situation zum Brandschutz und dass der Aufnahmestopp nur die sofortige Schließung verhindern konnte.

 

Frau Akyurt bittet um eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.

 

Die Sitzung wird von 18:24 bis 18:34 Uhr unterbrochen

 

Frau Akyurt bittet den Antrag wie folgt zu ändern:

 

Unter 2. beim dritten Absatz heißt es:

Den Aufnahmestopp unverzüglich aufzuheben und eine Mindestanzahl von 60 Personen sicher zu stellen.

 

Dieser Passus wird geändert in:

Den Aufnahmestopp ab dem 1.10.23 aufzuheben.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von den im Saal anwesenden Mitgliedern des Ausschusses abstimmen.

 

Es werden 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgegeben.


 


Beschluss:

Der Bürgermeister möge beschließen,

 

  1. Das Alten- und Pflegeheim (APH) im Heiligen-Geist-Hospital (HGH) wird weiterhin dauerhaft (mindestens 40 Jahre) von den Senioreneinrichtungen der Hansestadt Lübeck betrieben.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

auf der Grundlage der für das HGH erteilten Baugenehmigung vom 04.03.2021 unverzüglich mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu beginnen und rechtzeitig vor Ablauf der Baugenehmigung den Baubeginn der zuständigen Behörde anzuzeigen;

 

alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um den Weiterbetrieb des APH sicherzustellen, insbesondere bei ergangener Nutzungsuntersagung;

 

den Aufnahmestopp unverzüglich aufzuheben und eine Mindestzahl von 60 Plätzen sicher zu stellen;

 

die unterbrochenen und wieder aufgenommenen Planungen das HGH für die nächsten 40 Jahre sachgerecht zu sanieren dauerhaft weiterzuführen;

 

der Bürgerschaft ein Konzept für abschnittsweise Sanierung im laufenden Betrieb vorzulegen;

 

den jeweiligen Sachstand der Bürgerschaft vierteljährlich in Eilfällen unverzüglich mitzuteilen.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gem. des geänderten Antrages

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum