Auszug - Beschluss des Bauausschusses: Einhaltung der LBO und BauGB bezüglich Schottergärten  

81. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 20.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der LPA
Ort: Einsiedelstraße 6, Gebäude 96, 23554 Lübeck
VO/2022/11453-01 Beschluss des Bauausschusses: Einhaltung der LBO und BauGB bezüglich Schottergärten
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11453
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Wendorff, Wilk
 
Wortprotokoll


TOP 4.1. und TOP 4.1.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 4.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Dr. Brock erklärt, dass der Beschluss aufgrund der Ausführung des Bereich Recht gegenstandslos sei und die CDU keinen besonderen Anlass sehe, sich über die Bestimmungen der Landesbauordnung hinaus über baurechtswidrige Angelegenheiten zu äern.

 

Herr Ramcke bemerkt, dass der Bereich Recht in seiner Rückmeldung deutlicher hätte benennen können, welche Probleme es mit dem gefassten Beschluss gebe. Er begrüße aber den Antrag von Herrn Pluschkell.

 

Herr Pluschkell begründet seinen Änderungsantrag.

 

Herr Lötsch bezweifelt, dass das Thema Schottergärten wichtiger sei als andere bauordnungsrechtliche Themen. Mittlerweile müsste bekannt sein, dass diese unzulässig seien.

 

Herr Ramcke sagt, dass Schottergärten in der Regel vom Eigentümer angelegt werden würden, nicht von Architekten, welche die Regeln dazu kennen würden.

 

Frau Körnich-Krombholz führt aus, dass in den meisten Bauanträgen dazu keine Ausführungen enthalten seien, daher habe die Verwaltung keinen Einfluss darauf, was die Eigentümer anlegen würden.

 

Herr Biehlig fragt, wer dafür zuständig sei, derartige Verfahren durchzuführen, wenn es keine entsprechende Task Force bei der Verwaltung gebe und welche Möglichkeiten die Stadt habe.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass es hierbei eigentlich um die Heilung eines rechtswidrigen Beschlusses gehe. Er beantragt den Schluss der Rednerliste.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

Frau Hagen erläutert, dass es sich um eine Frage der Prioritäten handle. Diese seien mit dem Innenministerium abgestimmt, und von dort gebe es die klare Ansage, dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Vorrang hätten. Das Thema sei eigentlich auch nur auf der Tagesordnung, da der Bereich Recht angemahnt habe, dass der Beschluss aufgehoben oder abgeändert werden müsse. Zudem zeichne sich eine Trendwende ab; nachdem sich der Staat in der Vergangenheit aus vielen Bereichen durch Verantwortungsverlagerung zurückgezogen habe, werde nun der Ruf nach mehr ordnungsrechtlichem Durchgreifen lauter, allerdings seien die Ordnungsbehörden den entsprechenden Anforderungen häufig nicht mehr gewachsen. Daher müsse die Bauordnung Prioritäten setzen. Es sei natürlich problematisch, dass bei Bauanträgen nicht die Gestaltung der Grünfläche mit beantragt werde. Weiterhin sei es schwer zu unterscheiden, ob Schottergärten angelegt würden oder Versickerungsstaudenbeete. Letztere seien zulässig und sollen in Zukunft häufiger im öffentlichen Raum zur Anwendung kommen auch, um pflegeleichte glichkeiten zur Flächenentsiegelung aufzuzeigen.

 

Herr Pluschkell sagt, dass es in seinem Antrag auch um umfangreiche Pflasterungen in Vorgärten gehe, da das Thema Flächenversieglung auch im bebauten Raum in den Fokus gerückt werden müsse.