Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

78. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll


 

6.1.1 Anfrage bezügl. Planung Steinrader Damm 80 (Herr Howe) 5.610

TOP 6.2.4 am 10.10.2022 (VO/2022/11549)

Zur „Vorbereitung für den Bauausschuss“ verschickte der Bauausschussvorsitzende Christoph Lötsch (CDU) am 29.09.2022 an die Mitglieder des Bauausschusses ein Schreiben der Firma Marco Fibelkorn Baumanagement, vom 21.09.2022, mit der Absichtsbeschreibung, das Grundstück der Gärtnerei TEGE zeitnah einer Wohnnutzung zuzuführen und der Bitte, die Planung im Bauausschuss vorstellen zu dürfen. Die Gärtnerei würde zum Ende des Jahres den Betrieb einstellen. Eine detaillierte Planzeichnung wurde ebenfalls beigefügt.

 

Mit der durch o.g. Firma geplanten Bebauung würde aus unserer Sicht eine Frischluftschneise weiter geschlossen werden, weshalb vor einer Behandlung im Bauausschuss dringend eine Stellungnahme des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz einzuholen ist, um einer Beurteilung der bisherigen Planungen nicht ohne die Kenntnis wichtiger Aspekte vorzugreifen.

 

Frage:

  1. Wurde der Bereich UNV über die Planung der Bebauung am Steinrader Damm 80 parallel zu den Ausschussmitgliedern informiert und um fachliche Stellungnahme gebeten? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie beurteilt der Bereich UNV die o.g. Planung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück der Gärtnerei TEGE, Steinrader Damm 80?

 

Antwort

Zu 1.

Der Bereich UNV wurde über die vorliegende Planung informiert und um fachliche Stellungnahme gebeten.

 

Zu 2.

Der Bereich UNV lehnt die geplante Bebauung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere des Gewässer- und Klimaschutzes ab.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.2 Anfrage bezügl. künftigen Bebauungsplan 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall - Vorlage VO/2020/08787 Bürgerschaft 27.08.2020/ VO/2020/08787-030 Bauausschuss 01.03.2021 (Frau Haltern) 5.610

TOP 6.2.2 am 10.10.2022 (VO/2022/11546)

Da mit der fachlichen Befassung und Bearbeitung der Bebauungsplanung Helldahl im Juni 2021 begonnen wurde (siehe Antwort vom 07.06.2021 zur Vorlage VO/2020/08787-030) nunmehr folgende Anfrage:

 

  1. Wie ist der derzeitige Sachstand?
  2. Wann bekommen wir einen Aufstellungsbeschluss zur Vorlage?

 

Antwort

Zu 1.

Die Unterlagen für den Vorentwurf des Bebauungsplans für die frühzeitige Beteiligung werden erstellt.

 

Zu 2.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.06.2021 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung ist im 1. Quartal 2023 vorgesehen.

Die öffentliche Auslegung ist im 2. Quartal 2023 vorgesehen.

Die Veränderungssperre läuft am 17.01.2024 ab (Beschluss am 17.01.2022).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3 Anfrage bezügl. E-Ladesäulen für Gespannfahrer (Herr Leber) 5.610

TOP 6.2.4 am 05.09.2022 (VO/2022/11431)

Die Tourismus- und Freizeitdestination Lübeck / Travemünde wird von vielen Gespannfahrern (Wohnwagengespanne, Bootstrailergespanne, Pferdanhängergespanne, usw.) angefahren. Beim Ausbau einer E-Ladesäulen-Infrastruktur sollte auch diese Zielgruppe berücksichtigt werden.

 

Hierzu meine Frage: Wie viele E-Ladesäulen im Stadtgebiet werden den besonderen Anforderungen eines Gespanns bestehend aus Zugfahrtzeug und Anhänger gerecht? Wo befinden sich geeignete Ladesäulen?

 

Antwort

Fahrzeugführer:innen von Gespannen (Wohnwagengespann, Bootstrailergespann, Pferdanhängergespann, etc.) können je nach Länge und Höhe des Gespanns unter Berücksichtigung der Schleppkurven bspw. konventionelle Tankstellen, die mit öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sind, anfahren. Im Stadtgebiet von Lübeck befinden sich mehr als 10 öffentlich zugänglichen Ladepunkte an Tankstellen, bei denen davon ausgegangen wird, dass die Anforderungen für ein Gespann bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger gegeben sind (z.B. Bei der Lohmühle 54, Fackenburger Allee 66, Oslostraße 2).

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.