Auszug - Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 der Stiftung "Lübecker Wohnstifte"  

36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.16
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2022/11479 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 der Stiftung "Lübecker Wohnstifte"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.
 


Beschluss:

 1. Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -52.507,87   (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

 2. Dieser Fehlbetrag wird aus der Zweckrücklage ausgeglichen.

 

 3. Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von EUR 63.820,26   (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

4. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen zugeführt.

 

 5. Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 681.824,98  (Ergebnisrechnung) wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz               S-H festgestellt.

 

6. Dieser Jahresüberschuss wird im drauffolgenden Wirtschaftsjahr anteilig der Freien Rücklage als auch den Zweckrücklagen und dem Stiftungskapital zugeführt.

 

 7. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2022/11195), der  am 22.06.2022 im Prüfungsausschuss abschließend behandelt wurde, wird zur               Kenntnis genommen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.