Auszug - Antrag des Beirats für Senior:innen und des Beirats für Menschen mit Behinderungen: E-Scooter   

36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/10629 Antrag des Beirats für Senior:innen und des Beirats für Menschen mit Behinderungen: E-Scooter

   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Bornemann, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung mit TOP 7.8 beschlossen.

Hierzu spricht BM Krause und gibt einen Ergänzungsantrag wie folgt zu Protokoll:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Verleihfirmen die Möglichkeit einer programmierten Geschwindigkeitsbegrenzung in verkehrsberuhigten Zonen und Fußngerzonen zu prüfen.

 

Es sprechen weiterhin BM Fürter und BM Luetkens. BM Luetkens beantragt punktweise Abstimmung des Antrags. Es sprechen weiterhin BM Pluschkell, Herr Böhm für den Beirat r Senior: innen, BM Krause erneut und BM Stolzenberg.

 

Der Vorsitzende lässt zuerst über den Ergänzungsantrag von BM Krause abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20

                                                                                                                      Nein-Stimmen: 22

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über den Antrag zu TOP 5.1 punktweise abstimmen.


Beschluss:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die E-Scooter-Verleihfirmen dürfen ihre E-Scooter nur noch an festgelegten Plätzen des öffentlichen Raumes (Mobilitätsstationen) anbieten. Dort müssen die Ausleihenden die Roller auch wieder abgeben. Ausleih- und Rückgabemobilitätsstation müssen nicht identisch sein.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20

                                                                                                                      Nein-Stimmen: 22

 

  1. Dazu gehört, dass die Verleihfirmen die Voraussetzungen technischer Art schaffen, dass die GPS-überwachten Geräte sich nur an Mobilitätsstationen ein- und auschecken lassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20

                                                                                                                      Nein-Stimmen: 22

 

  1. Die Verleihfirmen werden als Sondernutzer öffentlichen Raumes in geeigneter Weise zur Zahlung von Gebühren herangezogen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

                                                                                                                      Nein-Stimmen: 38